Anliegen A-Z: Anmeldung einer Nebenwohnung
Beschreibung
Sie sind bereits in einer anderen Stadt oder in einem anderen Bundesland mit einer Hauptwohnung gemeldet und wollen sich für eine weitere Wohnung in Lauchhammer anmelden.
- Die Anmeldung einer Nebenwohnung in der Stadt Lauchhammer muss innerhalb von zwei Wochen erfolgen.
- Bei Familien, die in eine gemeinsame Wohnung ziehen, kann die Anmeldung durch eine volljährige Person für die gesamte Familie erfolgen
Besondere Hinweise
- Für Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr ist die Meldepflicht von denjenigen zu erfüllen, in dessen Wohnung die minderjährige Person einzieht.
- Pfleger und Betreuer mit der Aufenthaltsbestimmungsbefugnis haben für die Pflegeperson bzw. den Betreuten die Meldepflicht zu erfüllen.
- Hat eine der zur Anmeldung kommenden Personen eine weitere Wohnung, dann ist eine "Erklärung zur Hauptwohnung bzw. Erklärung über eine Hauptwohnungsänderung" auszufüllen.
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Gebühren
- Es werden keine Gebühren für diesen Meldevorgang erhoben.
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Benötigte Unterlagen
- alle Dokumente (z.B. Kinderausweis, Kinderreisepass, Personalausweis, Reisepass) mitziehender Familienangehöriger und Geburtsurkunde für Kinder
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Formulare
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Rechtsgrundlagen (Allgemein)
- Brandenburgisches Meldegesetz
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Anmeldung einer Nebenwohnung, Nebenwohnung (= Anmeldung einer Nebenwohnung)
Zuständige Organisationseinheit(en)
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Ansprechpartnerin
Frau
Annekathrin Mehner
E-Mail: meldewesen@lauchhammer.de
Telefon: 03574 488-288
zum Kontaktformular
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