Der Bebauungsplan wird für Teilbereiche des Gemeindegebietes aufgestellt. Im Gegensatz zum Flächennutzungsplan trifft der Bebauungsplan rechtsverbindliche Regelungen, die für Jedermann verbindlich sind. Er wird von der Gemeinde als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan ist aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln (Entwicklungsgebot).