Stellenausschreibung für den Bereich „Sicherheit und Ordnung“

14. 02. 2020

Die Stadt Lauchhammer sucht im Rahmen einer Mutterschutz- und Elternzeitvertretung für den Bereich „Sicherheit und Ordnung“ zum 01.06.2020 einen

 

Verwaltungsfachangestellten (m/w/d).

 

Es handelt sich hierbei um eine befristete Teilzeitbeschäftigung mit einem Beschäftigungsumfang von 32 Wochenstunden. Die Eingruppierung erfolgt nach den tariflichen Bestimmungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) in der Entgeltgruppe 7.


Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen:

 

• die Bearbeitung allgemeiner Ordnungsangelegenheiten, insbesondere im Rahmen
 - des Immissionsschutzes
 - der Hundehalterverordnung
 - ordnungsbehördlicher Satzungen und Verordnungen der Stadt
 - naturschutzrechtlicher Angelegenheiten

• die Durchführung von Verwarn- und Bußgeldverfahren im Aufgabengebiet


Voraussetzung für diese interessante Tätigkeit ist die erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten (m/w/d). Idealerweise verfügen Sie über Erfahrungen und Kenntnisse im Bereich öffentliche Sicherheit und Ordnung.

Ebenfalls vorausgesetzt wird der Besitz des Führerscheins Klasse B.


Wenn Sie eine aufgeschlossene, flexible, teamfähige und belastbare Persönlichkeit mit Freude am täglichen Umgang mit Menschen und großer Kommunikationsfähigkeit sind und wir Ihr Interesse an dieser Tätigkeit geweckt haben, senden Sie Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen bitte bis spätestens 15.03.2020 an die

 

 Stadt Lauchhammer
 Bereich Personalmanagement
 Liebenwerdaer Str. 69
 01979 Lauchhammer

 

bevorzugt online, als PDF-Datei (max. 45 MB), über bewerbungen@lauchhammer.de.

 

Bewerbungen Schwerbehinderter mit den entsprechenden Voraussetzungen sind gleichfalls erwünscht.

 

Lauchhammer, 13.02.2020

 

Pohlenz
Bürgermeister

 

 

 


Wir bitten um Verständnis dafür, dass keine Eingangs-/Zwischenbescheide versendet werden.

Bitte reichen Sie Ihre Unterlagen in Kopie ein. Wenn Sie die Rücksendung Ihrer postalisch eingereichten Bewerbungsunterlagen wünschen, legen Sie diesen bitte einen ausreichend frankierten Rückumschlag bei. Die Rücksendung erfolgt in diesem Fall 3 Monate nach Abschluss des Verfahrens. Alle anderen Bewerbungsunterlagen werden unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen vernichtet.


Die Stadt Lauchhammer, als Verantwortliche für die Datenverarbeitung im Sinne des Art. 4 Nr. 7 Daten-schutz-Grundverordnung nimmt den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten sehr ernst. Ihre Daten werden für das Bewerberauswahlverfahren verarbeitet. Bei der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten werden Ihnen, als Betroffene/Betroffener, folgende Rechte eingeräumt:

- Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Einschränkung
- Recht auf Widerspruch, Datenübertragbarkeit, Widerrufsrecht und Beschwerderecht

Die ausführlichen Informationen zur Datenverarbeitung entsprechend Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung, einschließlich deren Folgen, werden Ihnen im Bereich Personalmanagement bzw. auf der Internetseite der Stadt Lauchhammer zur Kenntnis gegeben.