Land legt Soforthilfeprogramm für kleine und mittlere Unternehmen sowie Freiberufler auf

23. 03. 2020

Die Investitionsbank hat eine "Corona-Sonderseite" geschaltet. Auf dieser kann jeder die aktuellen Unterstützungsmöglichkeiten für Unternehmen des Bundes und des Landes mit entsprechender Verlinkung zu den Programmanbietern finden. Wir raten unseren Unternehmen sich beim Newsletter der ILB anzumelden. So werden sie zeitnah und ausführlich zu Änderungen informiert.

Corona-Sonderseite
https://www.ilb.de/de/covid-19-aktuelle-informationen/aktuelle-unterstuetzungsangebote/

Newsletteranmeldung
https://www.ilb.de/de/service/newsletter/index.jsp

Am Donnerstag letzter Woche hat der Finanzausschuss des Landtages die erforderlichen finanziellen Mittel für den Start der Soforthilfe beschlossen. Wir werden jetzt alle Vorbereitungen treffen, dass ab Mittwoch, 25. März 2020, Anträge für die Soforthilfe gestellt werden können. Zuwendungsempfänger sollen Unternehmen und freiberufliche Tätige mit bis zu 100 Beschäftigten sein. Ein einfaches Antragsformular ist in Vorbereitung. Alle weiteren Informationen zum Programm finden Sie in den nächsten Tagen auch dieser Corona-Sonderseite. 

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Investitionsbank des Landes Brandenburg
Babelsberger Straße 21, 14473 Potsdam
 
Telefon: 0331 660-1597, Telefax: 0331 660-61597
E-Mail: heinrich.weisshaupt@ilb.de, www.ilb.de

 

Weitere Hinweise:

Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen und Angehörige der Freien Berufe mit bis zu 100 Erwerbstätigen, die eine Betriebs- bzw. Arbeitsstätte im Land Brandenburg haben,

Bei der Soforthilfe handelt es sich um einen Zuschuss der aus Gründen der staatlichen Fürsorge des Landes Brandenburg zum Ausgleich von Härten im Zusammenhang mit der Corona-Krise jetzt für die erste Zeit zur Verfügung stehen,

Folgende Unterlagen werden zur Antragstellung benötigt:

·  Handelsregisterauszug oder vergleichbare Unterlagen,

·  Gewerbeanmeldung,

·  Kopie des Personalausweises,

·  Lohnjournal oder gleichwertige Unterlagen für Erwerbstätige/ Beschäftigte,

·  Formular "Erklärungen über bereits erhaltene bzw. beantragte "De-minimis"-Beihilfen.
 

Die Soforthilfe ist gestaffelt nach der Zahl der Erwerbstätigen und beträgt:

·        bis zu 5 Erwerbstätige bis zu 9.000 EUR,

·        bis zu 15 Erwerbstätige bis zu 15.000 EUR,

·        bis zu 50 Erwerbstätige bis zu 30.000 EUR,

·        bis zu 100 Erwerbstätige bis zu 60.000 EUR.

Mehr erfahren Sie auf unseren Sonderseiten zum Corona-Virus.