Informationen des BVMI – Unterstützung für Unternehmen

24. 03. 2020

Der BVMW unterstützt Sie auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten, durch aktuelle Informationen und persönliche Beratung. Welche Instrumente des Bundes und des Landes Brandenburg Sie für Ihr Unternehmen nutzen können, finden Sie auf einer eigens vom BVMW dafür eingerichteten Corona - Homepage. Hier werden tagaktuell Informationen gesammelt und für Sie aufbereitet.

 

Darüber hinaus stehe ich Ihnen rund um die Uhr für Ihre Fragen zur Verfügung.  Nutzen Sie unser aktives BVMW Netzwerk, damit die Möglichkeiten des Staates allumfassend von Ihnen ausgeschöpft werden können. Das ist unser Ziel. Nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf.

 

Zinslose Steuerstundung ist ab sofort möglich.

 

Ab sofort können Sie für Ihr Unternehmen bei Ihrem Finanzamt folgende Leistungen formlos beantragen.

 

1.     Zinslose Stundung von Steuerzahlungen für Umsatzsteuer, Einkommenssteuer, Körperschaftssteuer der bis zu diesem Zeitpunkt bereits fälligen oder fällig werdenden Steuern bis zum 31.12.2020

 

2.    Herabsetzung von Vorauszahlungen/des Steuermessbetrages für Zwecke der Steuer-Vorauszahlungen für Gewerbesteuer, Einkommenssteuer und Körperschaftssteuer

 

3.    Antrag auf Vollstreckungsaufschub

 

Gegenwärtig wird der Antrag formlos vom Finanzamt entgegengenommen. In der Anlage haben wir Ihnen eine Vorlage vorbereitet, die Sie für die Beantragung der Leistungen nutzen können.

 

HINWEIS: Der Antrag benötigt eine besondere Begründung, nur der Hinweis auf Corona reicht nicht aus, für jeden Einzelfall muss begründet werden. Ansonsten kann es zu Ablehnungen des Antrages kommen. Bei einer nicht abschätzbaren Bearbeitungszeit durch das FA und der Ablehnung auf Grund einer unzureichenden Begründung wird es Probleme geben.