Ahndung von Verstößen gegen das Infektionsschutzgesetz

02. 04. 2020

Bekanntmachung des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz Vom 31. März 2020


Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz gibt folgende Verwaltungsvorschrift zur Ahndung von Verstößen gegen die Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 in Brandenburg (SARS-CoV-2-EindV) vom 31. März 2020 bekannt:

 

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Amtsblatt Brandenburg