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Allgemeinverfügungen zum Verbot der Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern und 1. Änderung

17. 08. 2020

Ab Dienstag, 18. August 2020, ist nun auch die Wasserentnahme mittels Pumpvorrichtungen aus oberirdischen Gewässern für den eigenen Bedarf (Eigentümer- und Anliegergebrauch) in der Zeit von 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr für das Teileinzugsgebiet Mittlere Spree untersagt. Nun betrifft das 24-Stunden-Verbot der Wasserentnahme das Gebiet des gesamten Landkreises Oberspreewald-Lausitz (Teileinzugsgebiet Mittlere Spree / Teileinzugsgebiet Schwarze Elster).

 

Diese Allgemeinverfügung steht Ihnen seit dem 22.06.2020 auf diesen Seiten zur Verfügung.

(Teileinzugsgebiet Schwarze Elster) des Landkreises Oberspreewald-Lausitz als untere Wasserbehörde zum Verbot der Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern.

 

Bis auf Widerruf steht diese Allgemeinverfügung auf diesen Internetseiten.

 

 

 

 
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