Füttern der Tiere im Tiergehege im Schlosspark in Lauchhammer-West nicht gestattet

22. 09. 2020

Pressemitteilung

 

Füttern der Tiere im Tiergehege im Schlosspark in Lauchhammer-West nicht gestattet

 

 

 

Aus aktuellem Anlass weist die Stadt Lauchhammer - als Eigentümerin des Tiergeheges im Schlosspark in Lauchhammer-West – darauf hin, dass das Füttern aller Tiere im Tiergehege nicht gestattet ist.

 

Durch entsprechende Schilder werden die Besucherinnen und Besucher an den Gehegen auch nochmals auf das Fütterungsverbot hingewiesen.

 

Die Tiere werden täglich artgerecht mit einen Ergänzungsfuttermittel, Mineralstoffen, verschiedenen Getreidesorten, Obst, Gemüse sowie mit Heu und Gras sowie Ast- und Baumverschnitt gefüttert.

 

„Leider erleben wir immer wieder, dass Besucher unvernünftig sind und achtlos Lebensmittelreste, zum Teil sogar mit Folie oder im Beutel, in die Gehege werfen. Die Tiere nehmen Tüten und ähnliches auf und verenden daran qualvoll“, so der Anlagenchef Kevin Theiler.

 

Futterspenden sind aber keineswegs unerwünscht. „Diese können an der Futterküche „Alte Gärtnerei“ abgestellt werden. Wir Füttern diese dann kontrolliert an die jeweiligen Tiere“, so Theiler.

 

Jegliche Verstöße gegen das Fütterungsverbot werden durch die Stadt Lauchhammer zur Anzeige gebracht.

 

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