Ausschreibung zur Besetzung der Schiedsstellen
Gemäß Gesetz über die Schiedsstellen in den Gemeinden (Schiedsstellengesetz-SchG) hat die Stadt Lauchhammer die Pflichtaufgabe, zur Durchführung des Schlichtungsverfahrens über streitige Rechtsangelegenheiten Schiedsstellen einzurichten und zu unterhalten.
Die Aufgaben der Schiedsstellen werden von Schiedsfrauen und Schiedsmännern (Schiedspersonen) wahrgenommen. Sie sind ehrenamtlich tätig.
Es ist beabsichtigt, wieder zwei Schiedsstellen einzurichten. Für jede Schiedsperson wird eine stellvertretende Schiedsperson bestellt.
Der Schiedsstellenbereich 1 umfasst den Stadtteil Lauchhammer-Mitte und die Ortsteile Kleinleipisch und Grünewalde.
Der Schiedsstellenbereich 2 umfasst die Stadtteile Lauchhammer-Ost, Lauchhammer-Süd, Lauchhammer-West und den Ortsteil Kostebrau.
Die Schiedsperson muss nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein.
Sie muss das Wahlrecht besitzen, das fünfundzwanzigste Lebensjahr vollendet haben und in der Stadt Lauchhammer wohnhaft sein.
Die Schiedsperson wird von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer auf fünf Jahre gewählt (Wahlperiode 2021 bis 2026).
Wer in den Schiedsstellen bei der außergerichtlichen Konfliktlösung ehrenamtlich tätig werden möchte wird gebeten, seine Bereitschaft schriftlich bis zum 15. Januar 2021 in der Stadt Lauchhammer, Allgemeine Verwaltung, Frau Zocher, Liebenwerdaer Straße 69, zu erklären.“