Schulanmeldung in der Stadt Lauchhammer, Schuljahr 2021/2022

23. 01. 2021

Veröffentlichung zum Verfahren der Schulanmeldung und die Bestimmungen für die Überschneidungsgebiete lt. Schulbezirkssatzung der Stadt Lauchhammer

 

Sehr geehrte Eltern,

 

im Januar 2021 startet das Anmeldeverfahren für die Aufnahme der Schulanfänger für das Schuljahr 2021/2022 in die Grundschulen der Stadt Lauchhammer.

 

Alle Kinder, die in der Zeit vom 01. Oktober 2014 bis 30. September 2015 geboren wurden, werden nun schulpflichtig und sind in der für sie zuständigen Grundschule anzumelden.
Kinder, die für das Schuljahr 2020/2021 zurückgestellt wurden, sind erneut anzumelden.

 

Auf Grund der Lage in Folge der Corona-Pandemie bitten wir um Verständnis, dass das Anmeldeverfahren nach aktuellem Stand in diesem Jahr vornehmlich digital/ schriftlich erfolgen wird.

 

Anfang Januar erhalten Sie per Post das Formular zur Anmeldung Ihres Kindes in der zuständigen Grundschule. Dieses steht auch der Homepage Ihrer Grundschule zum download bereit.

 

Bitte senden Sie das Original der Anmeldung ausgefüllt und von beiden Personensorgeberechtigten (Mutter und Vater) unterschrieben bis zum 29.01.2021 an Ihre zuständige Grundschule zurück. Bitte nutzen Sie den Postweg.

 

Legen Sie der Schulanmeldung bitte folgende Unterlagen bei:

 

  • Teilnahmebescheinigung des schulpflichtigen Kindes am Verfahren der Sprachstandsfeststellung (diese erhalten Sie in Ihrer Kindertageseinrichtung)
  • eine Erklärung zur Teilnahme an einem Sprachförderkurs, wenn vorhanden
  • eine Teilnahmebestätigung an einer sprachtherapeutischen Behandlung, wenn vorhanden
  • Sollte Ihr Kind eine Kindertagesstätte außerhalb des Landes Brandenburg besuchen, legen Sie bitte eine
    Kopie des Betreuungsvertrages vor.


Die persönliche Vorstellung der schulpflichtigen Kinder wird auf Grund der Corona-Pandemie vorerst zurückgestellt und ggf. zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt. Ihre zuständige Grundschule wird Sie

hierüber informieren.

 

Eltern, die eine andere als die zuständige Grundschule wünschen oder Ihr Kind zurückstellen möchten, laden sich bitte das entsprechende Formular von der Homepage der zuständigen Grundschule herunter oder bitten die Grundschule telefonisch, das notwendige Formular zuzusenden. Dieses Formular ist der Anmeldung beizufügen.

 

Einzelheiten erfahren Sie von der für Sie zuständigen Grundschule.

 

Anmeldeorte

 

Als Anmeldeorte gelten die zuständigen Grundschulen, in deren Schulbezirk das schulpflichtige Kind wohnt.

 

Detaillierte Informationen über die Einteilung der Schulbezirke bzw. der Bestimmung der zuständigen

Grundschule, erhalten Sie in der Satzung über die Bildung von Schulbezirken in der Stadt Lauchhammer (Schulbezirkssatzung) vom 17. Dezember 2015 (mit deren Anlage „Straßenverzeichnis“). Das Straßenverzeichnis ist dieser Veröffentlichung auszugsweise beigefügt (Anlage 1).

 

Die Bestimmung der zuständigen Grundschule für die Überschneidungsgebiete lt. Straßenverzeichnis erfolgte

gemäß § 3 Absatz 2 der Schulbezirkssatzung der Stadt Lauchhammer durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer vom 02.12.2020 und wird in der beiliegenden Anlage 2 bekannt gemacht.

 

Schulärztliche Untersuchung

 

Über das Verfahren der schulärztlichen Untersuchung werden Sie durch das Gesundheitsamt in Senftenberg

informiert.

 

Sprachstandsfeststellungsverfahren

Alle Kinder, die eine Kindertagesstätte im Land Brandenburg besuchen, nehmen im Jahr vor der Einschulung am Verfahren zur Sprachstandsfeststellung in der besuchten Kita teil.
Die Termine werden durch die jeweilige Kita bekannt gemacht.

 

Kinder, die im Jahr vor der Einschulung über den 31. Oktober hinaus eine Kita außerhalb des Landes Brandenburg besuchen, sind vom Verfahren der Sprachstandsfeststellung und kompensatorischen Sprachförderung

befreit. Im Einzelfall kann eine Teilnahme gestattet werden.

 

Alle Kinder, die keine Kita besuchen und bisher als Hauskinder betreut wurden, sind gleichermaßen zur

Teilnahme am Sprachstandsfeststellungsverfahren verpflichtet.

 

Dieses findet in der Kita Villa Regenbogen, Grünhauser Straße 1, 01979 Lauchhammer nach Terminvergabe mit der Einrichtung, Telefonnummer 4665940, statt.

 

Bei Rückfragen zum Verfahren wenden Sie sich gern an Frau Wiedemann, Telefon 488-306, oder Ihre zuständige Grundschule.


Mit freundlichen Grüßen
gez.
Pohlenz
Bürgermeister

 

Die Anlagen 1 und 2 sind Bestandteil der Elterninformation.