Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Ab 10. September 2021 wieder 3G-Regel im Sauna & Freizeitbad Lauchhammer

09. 09. 2021

Pressemitteilung

Ab 10. September 2021 wieder 3G-Regel im Sauna & Freizeitbad Lauchhammer

Die 7-Tage-Inzidenz liegt im Landkreis OSL den 5. aufeinanderfolgenden Tag über dem Schwellenwert von 20. Damit treten ab Freitag, 10.09., gemäß der aktuellen 2. Umgangsverordnung des Landes Brandenburg in der Fassung vom 24. August auch in Oberspreewald-Lausitz in verschiedenen Bereichen wieder Testnachweispflichten entsprechend der 3G-Regelung in Kraft.

 

Besucher des Sauna & Freizeitbades Lauchhammer müssen ab dem 10. September 2021 nachweisen, getestet (PCR oder Poc-Antigen-Test), vollständig geimpft oder genesen zu sein.

 

Ausgenommen von dieser Regelung sind Kinder unter 6 Jahren, Reha-Kurs-Teilnehmer, Schülerinnen und Schüler, die im Rahmen eines verbindlichen Schutzkonzeptes der von ihnen besuchten Schule regelmäßig, mind. an zwei verschiedenen Tagen pro Woche, auf das Vorliegen einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus getestet werden.

 

Bild zur Meldung: Ab 10.9.201 gilt wieder die 3G-Regel im Sauna&Freizeitbad

Kontakt

Bürgerbüro

Stadt Lauchhammer

Wilhelm-Pieck-Straße 2

01979 Lauchhammer

 

Telefon:

03574 488-288

Fax:

03574 46740-20

 

Rathaus 

Stadt Lauchhammer

Liebenwerdaer Straße 69

01979 Lauchhammer

 

Telefon:

03574 488-0

Fax:

03574 46740-10

 

 

 

 

 

Maerker
Öffnungszeiten

Bürgerbüro

 

Montag:

08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag:

09:00 - 12:00 Uhr und

13:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch:

geschlossen

Donnerstag:

09:00 - 12:00 Uhr und

13:00 - 16:00 Uhr

Freitag:

09:00 - 12:00 Uhr

 

Rathaus

 

Montag:

geschlossen

Dienstag:

09:00 - 12:00 Uhr und

13:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch:

geschlossen

Donnerstag:

09:00 - 12:00 Uhr und

13:00 - 16:00 Uhr

Freitag:

09:00 - 11:00 Uhr

 

 

 

 

Youtube 

 

 

Facebook Stadt Lauchhammer