Ab 10. September 2021 wieder 3G-Regel im Sauna & Freizeitbad Lauchhammer

09. 09. 2021

Pressemitteilung

Ab 10. September 2021 wieder 3G-Regel im Sauna & Freizeitbad Lauchhammer

Die 7-Tage-Inzidenz liegt im Landkreis OSL den 5. aufeinanderfolgenden Tag über dem Schwellenwert von 20. Damit treten ab Freitag, 10.09., gemäß der aktuellen 2. Umgangsverordnung des Landes Brandenburg in der Fassung vom 24. August auch in Oberspreewald-Lausitz in verschiedenen Bereichen wieder Testnachweispflichten entsprechend der 3G-Regelung in Kraft.

 

Besucher des Sauna & Freizeitbades Lauchhammer müssen ab dem 10. September 2021 nachweisen, getestet (PCR oder Poc-Antigen-Test), vollständig geimpft oder genesen zu sein.

 

Ausgenommen von dieser Regelung sind Kinder unter 6 Jahren, Reha-Kurs-Teilnehmer, Schülerinnen und Schüler, die im Rahmen eines verbindlichen Schutzkonzeptes der von ihnen besuchten Schule regelmäßig, mind. an zwei verschiedenen Tagen pro Woche, auf das Vorliegen einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus getestet werden.

 

Bild zur Meldung: Ab 10.9.201 gilt wieder die 3G-Regel im Sauna&Freizeitbad