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Gewässerumlage 2021 Stadt Lauchhammer

10. 09. 2021

Pressemitteilung

 

Gewässerumlage 2021 Stadt Lauchhammer

 

Im Amtsblatt für die Stadt Lauchhammer vom 18.12.2020, Nr. 5/2020 wurde die neue Satzung der Stadt Lauchhammer über die Umlage der Verbandsbeiträge des Gewässerverbandes „Kleine Elster-Pulsnitz“ öffentlich bekanntgemacht.

 

Ab dem Jahr 2021 erfolgt die Erhebung der Umlage nunmehr nach 3 Vorteilsgebietstypen, mehreren Nutzungsarten und Beitragsbemessungsfaktoren. Das bedeutet, dass jeder Eigentümer, der zum 01.01.2021 Eigentümer eines Grundstückes in der Gemarkung der Stadt Lauchhammer war, für das Jahr 2021 einen neuen Umlagebescheid erhält.

 

Die Bescheiderstellung für das Jahr 2021 befindet sich in der Bearbeitung, so dass die Grundstückseigentümer gebeten werden noch keine Einzahlungen zu tätigen.

 

Bisher getätigte Einzahlungsbeträge für die Gewässerumlage werden von der Stadtkasse der Stadt Lauchhammer wieder an den Einzahler zurücküberwiesen.

 

 

 

Jörg Rother

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