Volksbegehren “Volksinitiative zur Abschaffung der Erschließungsbeiträge für ,Sandpisten‘ “
Volksbegehren “Volksinitiative zur Abschaffung der Erschließungsbeiträge für ,Sandpisten‘ “
Für das Volksbegehren Volksinitiative zur Abschaffung der Erschließungsbeiträge für ,Sandpisten‘ “ wurde durch den Landesabstimmungsleiter der sechsmonatige Eintragungszeitraum vom 12. Oktober 2021 bis zum 11. April 2022 festgesetzt.
In diesem Zeitraum kann das Volksbegehren durch alle stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger durch Eintragung in die ausliegenden Eintragungslisten oder durch briefliche Eintragung auf den Eintragungsscheinen unterstützt werden.
Eintragung in Eintragungslisten
Die Eintragung in die Eintragungslisten kann ab 12.10.2021 in der Eintragungsstelle der Stadt Lauchhammer im Bürgerbüro zu folgenden Öffnungszeiten erfolgen:
Montag 8.00 – 12.00 Uhr
Dienstag 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr
Donnerstag 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr
Freitag 9.00 – 12.00 Uhr.
Außerhalb dieser Zeiten sind Eintragungen nach Vereinbarung ebenfalls möglich.
Neben der Eintragung in die amtlichen Eintragungslisten haben die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, durch briefliche Eintragung das Volksbegehren zu unterstützen. Für die Beantragung eines Eintragungsscheines nutzen Sie bitte das entsprechende Kontaktformular unter www.lauchhammer.de (Volksbegehren 2021).