Volksbegehren “Volksinitiative zur Abschaffung der Erschließungsbeiträge für ,Sandpisten‘ “

11. 10. 2021

Volksbegehren “Volksinitiative zur Abschaffung der Erschließungsbeiträge für ,Sandpisten‘ “

 

Für das Volksbegehren Volksinitiative zur Abschaffung der Erschließungsbeiträge für ,Sandpisten‘ “ wurde durch den Landesabstimmungsleiter der sechsmonatige Eintragungszeitraum vom 12. Oktober 2021 bis zum 11. April 2022 festgesetzt.

 

In diesem Zeitraum kann das Volksbegehren durch alle stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger durch Eintragung in die ausliegenden Eintragungslisten oder durch briefliche Eintragung auf den Eintragungsscheinen unterstützt werden.


Eintragung in Eintragungslisten

 

Die Eintragung in die Eintragungslisten kann ab 12.10.2021 in der Eintragungsstelle der Stadt Lauchhammer im Bürgerbüro zu folgenden Öffnungszeiten erfolgen:

Montag             8.00 – 12.00 Uhr

Dienstag           9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr

Donnerstag       9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr

Freitag              9.00 – 12.00 Uhr.

 

Außerhalb dieser Zeiten sind Eintragungen nach Vereinbarung ebenfalls möglich.

 

Neben der Eintragung in die amtlichen Eintragungslisten haben die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, durch briefliche Eintragung das Volksbegehren zu unterstützen. Für die Beantragung eines Eintragungsscheines nutzen Sie bitte das entsprechende Kontaktformular unter www.lauchhammer.de (Volksbegehren 2021).