Schulanmeldung in der Stadt Lauchhammer, Schuljahr 2022/2023

06. 01. 2022

Sehr geehrte Eltern,

 

im Januar 2022 startet das Anmeldeverfahren für die Aufnahme der Schulanfänger für das Schuljahr 2022/2023 in die Grundschulen der Stadt Lauchhammer.

 

Alle Kinder, die in der Zeit vom 01. Oktober 2015 bis 30. September 2016 geboren wurden, werden nun schulpflichtig und sind in der für sie zuständigen Grundschule anzumelden. 

Kinder, die für das Schuljahr 2021/2022 zurückgestellt wurden, sind erneut anzumelden.

 

Anfang Januar erhalten Sie von Ihrer zuständigen Grundschule nähere Informationen zur Durchführung des Anmelde- und Aufnahmeverfahrens. 

 

Bitte beachten Sie, dass der Schulanmeldung folgende Unterlagen beizufügen sind:
 

•    Teilnahmebetätigung an der Sprachstandsfeststellung aus der
      Kita 
•    eine Erklärung zur Teilnahme an einem Sprachförderkurs,

     wenn vorhanden
•    eine Teilnahmebestätigung an einer sprachtherapeutischen
     Behandlung, wenn vorhanden
•    sofern vorhanden, den Nachweis über einen ausreichenden

     Impfschutz oder eine Immunität gegen Masern oder eine

     medizinische Kontraindikation gegen eine Masernimpfung für

     Ihr Kind
•    Sollte Ihr Kind eine Kindertagesstätte außerhalb des Landes

     Brandenburg besuchen, legen Sie bitte eine Kopie des

     Betreuungsvertrages vor.


Anmeldeorte

 

Als Anmeldeorte gelten die zuständigen Grundschulen, in deren Schulbezirk das schulpflichtige Kind wohnt. 

 

Detaillierte Informationen über die Einteilung der Schulbezirke bzw. der Bestimmung der zuständigen Grundschule, erhalten Sie in der Satzung über die Bildung von Schulbezirken in der Stadt Lauchhammer (Schulbezirkssatzung) vom 17. Dezember 2015 (mit deren Anlage „Straßenverzeichnis“) in der Fassung der 1. Änderung vom 01. Dezember 2021. Das Straßenverzeichnis ist dieser Veröffentlichung auszugsweise beigefügt (Anlage 1). 

 

Die Bestimmung der zuständigen Grundschule für die Überschneidungsgebiete lt. Straßenverzeichnis erfolgte gemäß § 3 Absatz 2 der Schulbezirkssatzung der Stadt Lauchhammer durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer vom 01. Dezember 2021 und wird in der beiliegenden Anlage 2 bekannt gemacht.

 

Besuch einer anderen, als der zuständigen Grundschule/ Rückstellungen

 

Eltern, die eine andere als die zuständige Grundschule wünschen oder Ihr Kind zurückstellen möchten, laden sich bitte das entsprechende Formular von der Homepage der zuständigen Grundschule herunter oder bitten die Grundschule telefonisch, das notwendige Formular zuzusenden. Dieses Formular ist der Anmeldung beizufügen.

 

Einzelheiten erfahren Sie von der für Sie zuständigen Grundschule.

 

Sprachstandsfeststellungsverfahren

 

Alle Kinder, die eine Kindertagesstätte im Land Brandenburg besuchen, nehmen im Jahr vor der Einschulung am Verfahren zur Sprachstandsfeststellung in der besuchten Kita teil.
Die Termine werden durch die jeweilige Kita bekannt gemacht.

 

Kinder, die im Jahr vor der Einschulung über den 31. Oktober hinaus eine Kita außerhalb des Landes Brandenburg besuchen, sind vom Verfahren der Sprachstandsfeststellung und kompensatorischen Sprachförderung befreit. Im Einzelfall kann eine Teilnahme gestattet werden.
 
Alle Kinder, die keine Kita besuchen und bisher als Hauskinder betreut wurden, sind gleichermaßen zur Teilnahme am Sprachstandsfeststellungsverfahren verpflichtet.


Dieses findet in der Kita Villa Regenbogen, Grünhauser Straße 1, 01979 Lauchhammer nach Terminvergabe mit der Einrichtung, Telefonnummer 4665940, statt. 

 

Schulärztliche Untersuchung

 

Über das Verfahren der schulärztlichen Untersuchung werden Sie durch das Gesundheitsamt in Senftenberg informiert.


Bei Rückfragen wenden Sie sich gern an Frau Wiedemann, Telefon 488-306, oder Ihre zuständige Grundschule.


Mit freundlichen Grüßen


Buhr
Bürgermeister