Reform der Grundsteuer – Informationen für Grundbesitzer

23. 05. 2022

Reform der Grundsteuer – Informationen für Grundbesitzer / Termine

Infoveranstaltung

 

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

 

ab 2025 wird die Grundsteuer auf der Grundlage neuer gesetzlicher Regelungen erhoben, da das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2018 entschieden hat, dass die bisherigen, jahrzehntelang unveränderten Einheitswerte von 1935 beziehungsweise 1964 ab 2025 nicht mehr für die Grundsteuer verwendet werden dürfen.

 

Die Finanzämter bewerten ab 01. Juli 2022 alle Grundstücke in Deutschland. Diese Neubewertung ist

erforderlich, damit Städte und Gemeinden ab 2025 die Grundsteuer nach aktuellen Wertverhältnissen berechnen können.

 

Was Sie als Bürgerinnen und Bürger mit Grundbesitz im Land Brandenburg wissen müssen, finden Sie auf der Webseite der Finanzämter unter:

 

https://finanzamt.brandenburg.de/fa/de/themen/grundsteuer/

 

Einige Daten zu Ihrem Grundstück finden Sie über das

 

Informationsportal Grundstücksdaten (brandenburg.de)

 

Durch das Finanzamt Calau werden der Veranstaltungen „Finanzamt vor Ort“ an folgenden Tagen durchgeführt:

 

 

  • am 08.06.2022 um 13:00 Uhr im Stadthaus Elsterwerda,
  • am 22.06.2022 um 10:00 Uhr in der Stadthalle Calau und
  • am 29.06.20222 um 13:00 Uhr im Bürgerhaus in Herzberg

 

Fragen zur Grundsteuerreform beantwortet Ihnen das Finanzamt unter:

Telefon: (0331) 200 600 20

 

Mo-Do: 09:00-16:00 Uhr

Fr:        09:00-14:00 Uhr

 

Bild zur Meldung: Reform der Grundsteuer – Informationen für Grundbesitzer