Reform der Grundsteuer – Informationen für Grundbesitzer
Reform der Grundsteuer – Informationen für Grundbesitzer / Termine
Infoveranstaltung
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
ab 2025 wird die Grundsteuer auf der Grundlage neuer gesetzlicher Regelungen erhoben, da das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2018 entschieden hat, dass die bisherigen, jahrzehntelang unveränderten Einheitswerte von 1935 beziehungsweise 1964 ab 2025 nicht mehr für die Grundsteuer verwendet werden dürfen.
Die Finanzämter bewerten ab 01. Juli 2022 alle Grundstücke in Deutschland. Diese Neubewertung ist
erforderlich, damit Städte und Gemeinden ab 2025 die Grundsteuer nach aktuellen Wertverhältnissen berechnen können.
Was Sie als Bürgerinnen und Bürger mit Grundbesitz im Land Brandenburg wissen müssen, finden Sie auf der Webseite der Finanzämter unter:
https://finanzamt.brandenburg.de/fa/de/themen/grundsteuer/
Einige Daten zu Ihrem Grundstück finden Sie über das
Informationsportal Grundstücksdaten (brandenburg.de)
Durch das Finanzamt Calau werden der Veranstaltungen „Finanzamt vor Ort“ an folgenden Tagen durchgeführt:
- am 08.06.2022 um 13:00 Uhr im Stadthaus Elsterwerda,
- am 22.06.2022 um 10:00 Uhr in der Stadthalle Calau und
- am 29.06.20222 um 13:00 Uhr im Bürgerhaus in Herzberg
Fragen zur Grundsteuerreform beantwortet Ihnen das Finanzamt unter:
Telefon: (0331) 200 600 20
Mo-Do: 09:00-16:00 Uhr
Fr: 09:00-14:00 Uhr
Bild zur Meldung: Reform der Grundsteuer – Informationen für Grundbesitzer