Bekanntmachung des Landesamtes für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR)

11. 08. 2022

Bekanntmachung

des Landesamtes für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR)
des Erörterungstermins zum 
Planfeststellungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung für die Neuverlegung der Ferngasleitung FGL 012, Teilabschnitt Brandenburg


Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens für die Neuverlegung der Ferngasleitung FGL 012, Teilabschnitt Brandenburg der Vorhabenträgerin ONTRAS Gas-transport GmbH wird am

 

Mittwoch, den 24. August 2022, ab 10.00 Uhr 
im 
Saal, Haus 10, Gut Branitz,
Heinrich-Zille-Straße 120,
03042 Cottbus

 

der Erörterungstermin durchgeführt. Der Saal, Haus 10 wird von der Wohnresidenz & Spa Branitz GmbH & Co. KG, Heinrich-Zille-Straße 120, 03042 Cottbus zur Verfügung gestellt. Der Haupteingang zum Saal, Haus 10 befindet sich im Haus 4 über die Heinrich-Zille-Straße. Über den Haupteingang im Haus 4 erreicht man nach links gehend das Atrium (Foyer vom Saal). Einlass ist ab 9.00 Uhr. 


Für den Fall, dass die Erörterung am 24. August 2022 nicht abgeschlossen werden kann, wird dieser an einem anderen Tag fortgesetzt. Dies wird am Ende des Erörteungstages bekanntgegeben.


Gemäß § 73 Absatz 6 Satz 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) in Verbindung mit § 43a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) und mit § 18 Absatz 1 Satz 4 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) sind die recht-zeitig gegen den Plan erhobenen Einwendungen, die rechtzeitig abgegebenen Stellungnahmen von Vereinigungen nach § 73 Absatz 4 Satz 5 VwVfG sowie die Stellungnahmen der Behörden zu dem Plan mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden, den Betroffenen sowie denjenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, zu erörtern.


Das LBGR hat sich dazu entschlossen, den Erörterungstermin aufgrund der geänderten Lage zur Corona-Pandemie und der zahlreich aufgehobenen Beschränkungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie in Präsenz gemäß § 73 Absatz 6 Satz 1 VwVfG durchzuführen. Die in der Bekanntmachung des LBGR zur Auslegung der Antragsunterlagen des gegenständlichen Vorhabens angekündigte Online-Konsultation nach den Maßgaben des § 5 Abs. 4 Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) entfällt somit.


Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. Alle Einwender, Betroffenen und Behördenvertreter werden gebeten, sich durch einen amtlichen Lichtbildausweis oder Behördenausweis auszuweisen. Anderen Personen als den genannten Personen und Stellen und ihren Vertretern kann die Verhandlungsleitung die Anwesenheit gestatten, wenn kein Beteiligter widerspricht.


Ein Beteiligter kann sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Dieser muss seine Bevollmächtigung durch eine schriftliche Vollmacht nachweisen und zu den Akten der Anhörungsbehörde geben.


Die Teilnahme am Termin ist freigestellt. Durch die Teilnahme an dem Erörterungstermin bzw. durch Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Ausbleiben eines Beteiligten auch ohne ihn verhandelt und entschieden werden kann.


Es ist vorgesehen, zuerst die Einwendungen und anschließend die Stellungnahmen anerkannter Vereinigungen und der Behörden in der Reihenfolge der im Erörterungstermin abgegebenen Wortmeldungen zu erörtern.


Über die Einwendungen, über die bei der Erörterung keine Einigung erzielt wird, wird durch die Planfeststellungsbehörde im Planfeststellungsbeschluss entschieden. Entschädigungsansprüche werden, soweit über sie nicht in der Planfeststellung dem Grunde nach zu entscheiden ist, in einem gesonderten Entschädigungs-verfahren behandelt.


Diese Bekanntmachung wird gemäß § 27a VwVfG zusätzlich auf der Internetseite des LBGR veröffentlicht und kann dort ab dem 27.07.2022 unter http://www.lbgr.brandenburg.de (Pfad Genehmigungsverfahren
-> Planfeststellungsverfahren -> Planfeststellungsverfahren nach § 43 EnWG -> Neubau Ferngasleitung FGL 012, Teilabschnitt Brandenburg) eingesehen werden. Zusätzlich wird die Bekanntmachung für das gegenständliche Vorhaben im UVP-Portal auf der Internetseite https://www.uvp-verbund.de/trefferanzeige?docuuid=2BF7DC83-187E-4F3C-A1DA-274939EB8A98 veröffentlicht.


Angesichts der aktuellen Lage in der Corona-Pandemie werden bei dem Erörterungstermin entsprechend der geltenden Rechtslage im Land Brandenburg und der Empfehlungen des Robert Koch-Instituts geeignete Schutzmaßnahmen zur Vermeidung eines möglichen Ansteckungsrisikos auf der Grundlage eines Hygiene-konzeptes getroffen.


Der Ort der Erörterung kann durch den öffentlichen Nahverkehr in Cottbus über die Buslinie 10 „Pücklerlinie“ Haltestelle „Branitzer Siedlung“ erreicht werden. Nähere Informationen können der Internetseite https://www.cottbusverkehr.de/fahrplan-stadtverkehr/ entnommen werden.
 

 

Diese Bekanntmachung ist seit dem 22.07.2022 in den städtischen Bekanntmachungskästen ausgehangen.

 

Die Bekanntmachung steht seit 21.07.2022 auf den diesen Internetseiten.