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1. Änderung der Allgemeinverfügung des Landkreises Oberspreewald-Lausitz als untere Wasserbehörde zur Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern für das Teileinzugsgebiet Mittlere Spree vom 13.06.2020

16. 08. 2022

Sehr geehrte Damen und Herren,  
 
der Landrat des Landkreises Oberspreewald–Lausitz hat die o. g. 1. Änderung der Allgemeinverfügung erlassen, mit welchen ab dem 29.07.2022 die Wasserentnahme mittels Pumpvorrichtungen aus oberirdischen Gewässern für den eigenen Bedarf (Eigentümer- und Anliegergebrauch) für das Teileinzugsgebiet der Mittleren Spree auf dem Gebiet des Landkreises Oberspreewald-Lausitz komplett untersagt wird.   
 
Anliegend erhalten Sie die 1. Änderung der Allgemeinverfügung als PDF sowie das aktuelle Amtsblatt mit der Veröffentlichung.
 
Weiterhin bitte ich Sie im Rahmen Ihrer Möglichkeiten mitzuwirken, dass dem Verbot der Wasserentnahme mittels Pumpvorrichtungen nachgekommen wird. Sollten Sie auf Wasserentnahmen trotz des Verbots aufmerksam werden, empfehlen wir zunächst die betroffenen Entnehmer des Wassers auf das geltende Verbot hinzuweisen und diesen anzuhalten die Wasserentnahme zu beenden. Ein Hinweis auf mögliche Rechtsfolgen (Geldbuße von bis zu 50.000) bei weiterer Wasserentnahme ist durchaus dienlich. Sollten 
unerwartet gravierende bzw. wiederholte Verstöße gegen die Wasserentnahme im maßgeblichen Zeitraum beobachtet, angezeigt etc. werden, bitten wir um Information der selbigen an die untere Wasserbehörde des Landkreises Oberspreewald-Lausitz.  
 

 

Landkreis Oberspreewald-Lausitz
Amtfür Umwelt und Bauaufsicht, Sachgebiet untere Wasserbehörde
Dubinaweg 1
01968 Senftenberg

 

Diese Mitteilung steht seit dem 01.08.2022 auf diesen Seiten.

 
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