Doppelhaushalt 2022/2023 der Stadt Lauchhammer in Kraft getreten

05. 08. 2022

Pressemitteilung

Doppelhaushalt 2022/2023 der Stadt Lauchhammer in Kraft getreten

 

Mit der Veröffentlichung im Amtsblatt 3/2022 am 05. August 2022 der Stadt Lauchhammer sind die in der öffentlichen Sitzung am 22. Juni 2022 beschlossene Haushaltssatzung für den Doppelhaushalt 2022/2023 sowie ein Haushaltssicherungskonzept für die Haushaltsjahre 2022/2023 und die Folgejahre in Kraft getreten.

 

Mit Schreiben vom 22. Juli 2022 wurden von der Kommunalaufsichtsbehörde sowohl das Haushaltssicherungskonzept als auch eine Kreditermächtigung in Höhe von 745. 000 € für geplante Investitionen genehmigt.

 

Das Amtsblatt der Stadt Lauchhammer kann auf der Internetseite der Stadt Lauchhammer unter der Rubrik „Rathaus“ eingesehen und heruntergeladen werden.

 

Druckexemplare liegen Im Rathaus, im Bürgerbüro, im Sauna & Freizeitbad und im MehrGenerationenHaus aus und können während der jeweiligen Öffnungszeiten dieser Einrichtungen eingesehen bzw. mitgenommen werden. Das Amtsblatt wird mit Beschluss der Änderung der Hauptsatzung auf der Stadtverordnetenversammlung am 23. März 2022 nicht mehr an die Haushalte verteilt.

 

Jeder hat das Recht auf Einsichtnahme in die Haushaltssatzung einschließlich ihrer Anlagen. Die Offenlage erfolgt in der Stadtverwaltung Lauchhammer, Liebenwerdaer Straße 69, Zimmer 141, im Rahmen der bekannten Öffnungszeiten sowie nach Vereinbarung.