Schulanmeldung in der Stadt Lauchhammer, Schuljahr 2023/2024

03. 01. 2023

Sehr geehrte Eltern,

 

im Januar 2023 startet das Anmeldeverfahren für die Aufnahme der Schulanfänger für das Schuljahr 2023/2024 in die Grundschulen der Stadt Lauchhammer.

 

Alle Kinder, die in der Zeit vom 01. Oktober 2016 bis 30. September 2017 geboren wurden, werden nun schulpflichtig und sind in der für sie zuständigen Grundschule anzumelden. 
Kinder, die für das Schuljahr 2022/2023 zurückgestellt wurden, sind erneut anzumelden.

 

Der Termin der Schulanmeldung in den Grundschulen der Stadt Lauchhammer ist der 
21. Februar 2023. Weitere Informationen erhalten Sie von Ihrer zuständigen Grundschule.

 

Bitte beachten Sie, dass der Schulanmeldung folgende Unterlagen beizufügen sind:
 

•    Teilnahmebetätigung an der Sprachstandsfeststellung aus der Kita 
•    eine Erklärung zur Teilnahme an einem Sprachförderkurs, wenn vorhanden
•    eine Teilnahmebestätigung an einer sprachtherapeutischen Behandlung, wenn vorhanden
•    sofern vorhanden, den Nachweis über einen ausreichenden Impfschutz oder eine Immunität
     gegen Masern oder eine medizinische Kontraindikation gegen eine Masernimpfung für Ihr Kind
•    Sollte Ihr Kind eine Kindertagesstätte außerhalb des Landes Brandenburg besuchen, legen Sie
     bitte eine Kopie des Betreuungsvertrages vor.


Anmeldeorte

Als Anmeldeorte gelten die zuständigen Grundschulen, in deren Schulbezirk das schulpflichtige Kind wohnt. 

Detaillierte Informationen über die Einteilung der Schulbezirke bzw. der Bestimmung der zuständigen Grundschule, erhalten Sie in der Satzung über die Bildung von Schulbezirken in der Stadt Lauchhammer (Schulbezirkssatzung) vom 17. Dezember 2015 (mit deren Anlage „Straßenverzeichnis“) in der Fassung der 1. Änderung vom 01. Dezember 2021. Das Straßenverzeichnis ist dieser Veröffentlichung auszugsweise beigefügt (Anlage 1). 

 

 

Die Bestimmung der zuständigen Grundschule für die Überschneidungsgebiete lt. Straßenverzeichnis erfolgte gemäß § 3 Absatz 2 der Schulbezirkssatzung der Stadt Lauchhammer durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer vom 07. Dezember 2022 und wird in der beiliegenden Anlage 2 bekannt gemacht.

 

 

Besuch einer anderen, als der zuständigen Grundschule/ Rückstellungen

Eltern, die eine andere als die zuständige Grundschule wünschen oder Ihr Kind zurückstellen möchten erhalten den entsprechenden Antrag bei ihrer zuständigen Grundschule (digital auf der Homepage) oder auf Anfrage. Dieses Formular ist der Anmeldung beizufügen.

Einzelheiten erfahren Sie von der für Sie zuständigen Grundschule.

 

 

Sprachstandsfeststellungsverfahren

Alle Kinder, die eine Kindertagesstätte im Land Brandenburg besuchen, nehmen im Jahr vor der Einschulung am Verfahren zur Sprachstandsfeststellung in der besuchten Kita teil.
Die Termine werden durch die jeweilige Kita bekannt gemacht.

Kinder, die im Jahr vor der Einschulung über den 31. Oktober hinaus eine Kita außerhalb des Landes Brandenburg besuchen, sind vom Verfahren der Sprachstandsfeststellung und kompensatorischen Sprachförderung befreit. Im Einzelfall kann eine Teilnahme gestattet werden.
 
Alle Kinder, die keine Kita besuchen und bisher als Hauskinder betreut wurden, sind gleichermaßen zur Teilnahme am Sprachstandsfeststellungsverfahren verpflichtet.
Dieses findet in der Kita Villa Regenbogen, Grünhauser Straße 1, 01979 Lauchhammer nach Terminvergabe mit der Einrichtung, Telefonnummer 488-380, statt. 

 

 

Schulärztliche Untersuchung

Über das Verfahren der schulärztlichen Untersuchung werden Sie durch das Gesundheitsamt in Senftenberg informiert.


Bei Rückfragen wenden Sie sich gern an Frau Wiedemann, Telefon 488-306, oder Ihre zuständige Grundschule.

Mit freundlichen Grüßen


Buhr
Bürgermeister