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Bewerbungsfrist bis 15.02.2023 verlängert! Aufruf der Stadt Lauchhammer zur Gewinnung von Kandidaten für die Schöffenwahl für die Amtsperiode 2024 bis 2028

10. 02. 2023

Aufruf der Stadt Lauchhammer zur Gewinnung von Kandidaten für die Schöffenwahl für die Amtsperiode 2024 bis 2028

 

Im Jahr 2023 werden die Schöffen für die Amtszeit 2024 bis 2028 gewählt.

 

Gesucht werden in unserer Stadt interessierte Frauen und Männer, die sich als ehrenamtliche Richterinnen und Richter für das

 

Amtsgericht Senftenberg
Landgericht Cottbus

 

zur Verfügung stellen. Die ehrenamtlichen Richter wirken bei der mündlichen Verhandlung und der Urteilsfindung in Strafsachen mit gleichen Rechten wie der Richter mit.

 

Voraussetzungen für die Wahl zur ehrenamtlichen Richterin, zum ehrenamtlichen Richter sind, dass diese

 

•    Deutsche sind
•    am 01.01.2024 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein werden
•    ihren Wohnsitz in der Stadt Lauchhammer haben.

 

Vom Amt des ehrenamtlichen Richters sind ausgeschlossen:

 

•    Personen, die infolge des Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen

     oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt sind,
•    Personen, gegen die Anklage wegen einer Tat erhoben ist, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung

     öffentlicher Ämter zur Folge haben kann,
•    Personen, die nicht das Wahlrecht zu den gesetzgebenden Körperschaften des Landes besitzen.

 

Nicht zu ehrenamtlichen Richtern berufen werden können insbesondere:

 

•    Mitglieder der Bundesregierung oder der Landesregierung
•    Richter
•    Rechtsanwälte, Notare und Personen, die fremde Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig besorgen
•    Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit.

 

Neben diesen formalen Kriterien sollen die Bewerber aber vor allem über bestimmte Grundfähigkeiten
verfügen, die notwendig dazugehören, wenn man über andere Menschen qualifiziert urteilen soll. Das 
verantwortungsvolle Amt eines Schöffen, einer Schöffin verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit, körperliche Eignung, 
außerdem Menschenkenntnis, Lebenserfahrung, Objektivität, Unvoreingenommenheit sowie 
Verantwortungsbewusstsein.

 

In Vorbereitung der Schöffenwahl durch den Wahlausschuss des Amtsgerichtes Senftenberg hat die 
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer termingerecht eine Vorschlagsliste zu 
erstellen.

 

Interessenten für das Schöffenamt bewerben sich bitte schriftlich bis zum 31.01.2023 bei der 
Stadt Lauchhammer, Stabsstelle Recht, Liebenwerdaer Straße 69, 01979 Lauchhammer
(Telefon-Nr.: 488-210). Das Bewerbungsformular kann von der Internetseite der Stadt 
Lauchhammer www.lauchhammer.de heruntergeladen werden bzw. ist im Rathaus 
(Servicebüro) sowie im Bürgerbüro erhältlich.

 

 

gez. Mirko Buhr
Bürgermeister

Bewerbungsfrist bis zum 15. Februar 2023 verlängert!

 

Lauchhammer, 04.01.2023
 

Dieser Aufruf steht seit dem 5.1.2023 auf dieser Internetseite.

 

Bild zur Meldung: https://schoeffenwahl2023.de/infopool/

Kontakt

Bürgerbüro

Stadt Lauchhammer

Wilhelm-Pieck-Straße 2

01979 Lauchhammer

 

Telefon:

03574 488-288

Fax:

03574 46740-20

 

Rathaus 

Stadt Lauchhammer

Liebenwerdaer Straße 69

01979 Lauchhammer

 

Telefon:

03574 488-0

Fax:

03574 46740-10

 

 

 

 

 

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