Überprüfung der Grabsteine auf den städtischen Friedhöfen

12. 05. 2023

Gemäß Unfallverhütungsvorschrift VSG 4.7 § 9 der Gartenbauberufsgenossenschaft sind Grabmale jährlich mindestens einmal auf ihre Standfestigkeit hin zu prüfen. Nicht standfeste Grabmale sind zu sichern oder umzulegen.


Hiermit gibt die Friedhofsverwaltung der Stadt Lauchhammer bekannt, dass
 

am 05.06.2023

08:00 - 09:30 Uhr auf dem Friedhof in Lauchhammer-Mitte
10:00 - 10:45 Uhr auf dem Friedhof in Lauchhammer-Ost
11:00 - 11:15 Uhr auf dem Friedhof in Kostebrau

 

 

am 07.06.2023

08:00 - 08:15 Uhr auf dem Friedhof in Kleinleipisch
08:30 - 09:00 Uhr auf dem Friedhof in Grünewalde
09:15 - 10:00 Uhr auf dem Friedhof in Lauchhammer-West
10:15 - 10:30 Uhr auf dem Friedhof in Lauchhammer-Süd

 

 

die entsprechenden Grabsteinkontrollen durchgeführt werden.