Europawahl
Das Europäische Parlament wird seit 1979 in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union direkt gewählt. Es ist gemeinsam mit dem Rat der Europäischen Union Gesetzgeber auf EU-Ebene. Die Zahl der Abgeordneten pro Land orientiert sich an dessen Bevölkerungsstärke. Von den insgesamt 751 Abgeordnetensitzen entfallen derzeit 96 Sitze auf Deutschland. Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments werden für eine Amtszeit von fünf Jahre gewählt.
Rechtsgrundlagen für die Wahl zum Europäischen Parlament in der Bundesrepublik Deutschland sind das Europawahlgesetz (EuWG), das Bundeswahlgesetz (BWG) und die Europawahlordnung (EuWO).
Für die Europawahl in der Bundesrepublik Deutschland sind alle Deutschen und auf Antrag auch alle Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger) wahlberechtigt, wenn sie am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens 3 Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Jede Wählerin und jeder Wähler hat eine Stimme.
Die Wahl zum 9. Europäischen Parlament fand am 26. Mai 2019 statt.
Ergebnisse im Überblick
Zum endgültigen Ergebnis der Europawahl 2019 im Wahlkreis Lauchhammer
Zum endgültigen Ergebnis der Europawahl 2019 in Deutschland
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