Europawahl

Am 9. Juni 2024 findet die nächste Wahl zum Europäischen Parlament gemeinsam mit den Kommunalwahlen statt.

 

Das Europäische Parlament wird seit 1979 in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union direkt gewählt. Es ist gemeinsam mit dem Rat der Europäischen Union Gesetzgeber auf EU-Ebene. Die Zahl der Abgeordneten pro Land orientiert sich an dessen Bevölkerungsstärke. Von den insgesamt 751 Abgeordnetensitzen entfallen derzeit 96 Sitze auf Deutschland. Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments werden für eine Amtszeit von fünf Jahre gewählt.

 

Rechtsgrundlagen für die Wahl zum Europäischen Parlament in der Bundesrepublik Deutschland sind das Europawahlgesetz (EuWG), das Bundeswahlgesetz (BWG) und die Europawahlordnung (EuWO).

 

Wahlberechtigt sind alle Deutschen und EU-Bürgerinnen und EU-Bürger mit Wohnsitz in Deutschland,

  • die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben,

  • die seit mindestens drei Monaten in Deutschland oder in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union leben und

  • die nicht in Deutschland oder in anderen Mitgliedstaaten der EU vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

 

Jede Wählerin und jeder Wähler hat eine Stimme.

 

Ergebnisse 2019 im Überblick

 

Zum endgültigen Ergebnis der Europawahl 2019 im Wahlkreis Lauchhammer

Zum endgültigen Ergebnis der Europawahl 2019 in Deutschland

 

Weiterführende Links

 

Zur Seite des Bundeswahlleiters

Informationen für Wahlbewerbende zur Teilnahme an der Europawahl

Informationen für Wählende

Zur Bundeszentrale für politische Bildung

Europäisches Parlament