Landtagswahl

In Brandenburg finden alle fünf Jahre Landtagswahlen statt. Der Landtag wird aus 88 Abgeordneten gebildet. Er ist verantwortlich für die Landesgesetzgebung, die parlamentarische Kontrolle der Landesregierung und deren Verwaltung und wählt die Ministerpräsidentin bzw. den Ministerpräsidenten. 

 

Die Rechtsgrundlagen für die Wahl zum Landtag Brandenburg sind das Brandenburgische Landeswahlgesetz (BbgLWahlG) und die Brandenburgische Landeswahlverordnung (BbgLWahlV).

 

Wahlberechtigt sind alle Bürgerinnen und Bürger, die das 16. Lebensjahr vollendet, seit mindestens einem Monat im Land Brandenburg ihren ständigen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Wer wahlberechtigt ist, bekommt rechtzeitig vor der Wahl eine Wahlbenachrichtigungskarte zugestellt.

 

Der Wähler hat bei der Landtagswahl 2 Stimmen. Mit der ersten Stimme wählt man eine Kandidatin oder einen Kandidaten aus einem Wahlkreis (Direktmandat). Mit der Zweitstimme entscheidet man sich für eine Partei und bestimmt damit, wie viele Sitze sie im Landtag erhält. Parteien, die weniger als 5 Prozent aller abgegebenen Stimmen erhalten und zudem kein Direktmandat erhalten, bleiben bei der Sitzverteilung unberücksichtigt. 

 

Die Wahl zum 7. Landtag Brandenburgs fand am 1. September 2019 statt.

 

Ergebnisse im Überblick

 

Die endgültigen Ergebnisse stehen auf der Seite des Landeswahlleiters zur Verfügung.

 

Zu den Ergebnissen Land Brandenburg

Zu den Ergebnissen im Wahlkreis 38 Oberspreewald-Lausitz I

Ergebnis Stadt Lauchhammer

 

Die Ergebnisse für den gesamten Landkreis Oberspreewald-Lausitz finden Sie im Wahlportal des Landkreises. Dort können Sie sich auch die Ergebnisse für die Urnen- sowie Briefwahl pro Wahlbezirk der Stadt Lauchhammer anzeigen lassen.

 

Zu den Ergebnissen im Wahlportal

 

Weiterführende Links

 

Zur Seite des Landeswahlleiters

Zur Bundeszentrale für politische Bildung

 

Landtag Brandenburg