Deutsche im Ausland
Hinweise für Deutsche im Ausland
Deutsche im Ausland sind wahlberechtigt, wenn sie
- 18 Jahre und älter sind,
- schon einmal mindestens 3 Monate in Deutschland gewohnt haben oder sehr stark mit Deutschland verbunden sind und
- die nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Wer an der Bundestagswahl teilnehmen möchte und sich im Ausland befindet, muss bei der Gemeinde, bei der er früher gewohnt hat, einen Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis stellen. Wegen der langen Postwege, auch der zu versendenden Briefwahlunterlagen, sollte dieser Antrag frühzeitig gestellt werden. Er darf nicht nach dem 21. Tag vor der Wahl bei der Gemeinde eingehen. Die Anträge und das genaue Antragsverfahren finden Sie auf der Seite des Bundeswahlleiters.
Den Antrag auf Eintragung in das Wählverzeichnis für im Ausland lebende Deutsche finden Sie hier.
Deutsche, die sich nur vorübergehend im Ausland befinden und in Deutschland gemeldet sind, werden von Amtswegen in das Wählerverzeichnis ihrer Gemeinde eingetragen. Sie können an der Briefwahl teilnehmen. Es empfiehlt sich auch hier wegen der langen Postwege, den Antrag auf Briefwahl frühzeitig (online) bei der Gemeinde zu stellen.