Volksbegehren Sandpisten
Volksbegehren „Volksinitiative zur Abschaffung der Erschließungsbeiträge für ‚Sandpisten‘
In dem Volksbegehren „Volksinitiative zur Abschaffung der Erschließungsbeiträge für ‚Sandpisten‘ wird darüber abgestimmt, ob der Landtag aufgefordert werden soll, die gemeindlichen Erschließungsbeiträge für sogenannte ‚Sandpisten‘ abzuschaffen und eine entsprechende Änderung des Kommunalgesetzes vorzunehmen. Straßen, so die Begründung der Volksinitiative, seien Teil der Infrastruktur und damit der Daseinsvorsorge für jedermann. Als öffentlicher Raum sollten sie auch durch die Allgemeinheit finanziert werden.
In der Zeit vom 12.10.2021 bis zum 11.04.2022 haben die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Lauchhammer die Möglichkeit, sich an dem Volksbegehren der Volksinitiative zur Abschaffung der Erschließungsbeiträge für ‚Sandpisten‘ zu beteiligen.
Persönliche Eintragung in Eintragungslisten
Stimmberechtigte können sich ab dem 12.10.2021 in die im Bürgerbüro (Wilhelm-Pieck-Str. 2) ausliegenden Listen eintragen. Die Eintragung in die Eintragungslisten kann zu folgenden Öffnungszeiten erfolgen:
Montag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Dienstag | 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr |
Donnerstag | 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr |
Freitag | 09:00 - 12:00 Uhr |
Außerhalb dieser Zeiten sind Eintragungen nach Vereinbarung ebenfalls möglich.
Briefliche Eintragung
Stimmberechtigte können ihre Stimme auch durch briefliche Eintragung abgeben. Die hierfür erforderlichen Eintragungsscheine können bis zwei Tage vor Ablauf der Eintragungsfrist beantragt werden. Der Antrag ist von der eintragungsberechtigten Person selbst oder einer bevollmächtigten Person schriftlich oder mündlich zu stellen. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich! Bei einer schriftlichen Beantragung durch E-Mail, Telefax oder durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form muss das Geburtsdatum der antragstellenden Person angegeben werden.
Für die elektronische Beantragung für Eintragungsscheine klicken Sie bitte hier: Beantragung Eintragungsschein
Voraussetzungen für die Eintragung
- 16. Lebensjahr vollendet, d.h. vor dem 12.04.2006 geboren
- seit mindestens einem Monat im Land Brandenburg den ständigen Wohnsitz
- wohnhaft in Lauchhammer – sonst Verweis an die zuständige Gemeinde
- kein Wahlrechtsausschluss gem. § 7 BbgLWahlG
Bekanntmachungen
Weiterführende Links
Zur Seite des Landesabstimmungsleiters
Volksinitiative - Volksbegehren -Volksentscheid