Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Volksbegehren Sandpisten

Volksbegehren „Volksinitiative zur Abschaffung der Erschließungsbeiträge für ‚Sandpisten‘

 

In dem Volksbegehren „Volksinitiative zur Abschaffung der Erschließungsbeiträge für ‚Sandpisten‘ wird darüber abgestimmt, ob der Landtag aufgefordert werden soll, die gemeindlichen Erschließungsbeiträge für sogenannte ‚Sandpisten‘ abzuschaffen und eine entsprechende Änderung des Kommunalgesetzes vorzunehmen. Straßen, so die Begründung der Volksinitiative, seien Teil der Infrastruktur und damit der Daseinsvorsorge für jedermann. Als öffentlicher Raum sollten sie auch durch die Allgemeinheit finanziert werden.

 

In der Zeit vom 12.10.2021 bis zum 11.04.2022 haben die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Lauchhammer die Möglichkeit, sich an dem Volksbegehren der Volksinitiative zur Abschaffung der Erschließungsbeiträge für ‚Sandpisten‘ zu beteiligen.

 

Persönliche Eintragung in Eintragungslisten

Stimmberechtigte können sich ab dem 12.10.2021 in die im Bürgerbüro (Wilhelm-Pieck-Str. 2) ausliegenden Listen eintragen. Die Eintragung in die Eintragungslisten kann zu folgenden Öffnungszeiten erfolgen:

 

Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

 

Außerhalb dieser Zeiten sind Eintragungen nach Vereinbarung ebenfalls möglich.

 

Briefliche Eintragung

Stimmberechtigte können ihre Stimme auch durch briefliche Eintragung abgeben. Die hierfür erforderlichen Eintragungsscheine können bis zwei Tage vor Ablauf der Eintragungsfrist beantragt werden. Der Antrag ist von der eintragungsberechtigten Person selbst oder einer bevollmächtigten Person schriftlich oder mündlich zu stellen. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich! Bei einer schriftlichen Beantragung durch E-Mail, Telefax oder durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form muss das Geburtsdatum der antragstellenden Person angegeben werden.

 

Für die elektronische Beantragung für Eintragungsscheine klicken Sie bitte hier: Beantragung Eintragungsschein

 

Voraussetzungen für die Eintragung

  • 16. Lebensjahr vollendet, d.h. vor dem 12.04.2006 geboren
  • seit mindestens einem Monat im Land Brandenburg den ständigen Wohnsitz
  • wohnhaft in Lauchhammer – sonst Verweis an die zuständige Gemeinde
  • kein Wahlrechtsausschluss gem. § 7 BbgLWahlG

 

 

Bekanntmachungen

 

Abstimmungsbekanntmachung über die Durchführung eines Volksbegehrens „Volksinitiative zur Abschaffung der Erschließungsbeiträge für ,Sandpisten‘“

 

Weiterführende Links

 

Zur Seite des Landesabstimmungsleiters

Volksinitiative - Volksbegehren -Volksentscheid

 

Kontakt

Bürgerbüro

Stadt Lauchhammer

Wilhelm-Pieck-Straße 2

01979 Lauchhammer

 

Telefon:

03574 488-288

Fax:

03574 46740-20

 

Rathaus 

Stadt Lauchhammer

Liebenwerdaer Straße 69

01979 Lauchhammer

 

Telefon:

03574 488-0

Fax:

03574 46740-10

 

 

 

 

 

Maerker
Öffnungszeiten

Bürgerbüro

 

Montag:

08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag:

09:00 - 12:00 Uhr und

13:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch:

geschlossen

Donnerstag:

09:00 - 12:00 Uhr und

13:00 - 16:00 Uhr

Freitag:

09:00 - 12:00 Uhr

 

Rathaus

 

Montag:

geschlossen

Dienstag:

09:00 - 12:00 Uhr und

13:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch:

geschlossen

Donnerstag:

09:00 - 12:00 Uhr und

13:00 - 16:00 Uhr

Freitag:

09:00 - 11:00 Uhr

 

 

 

 

Youtube 

 

 

Facebook Stadt Lauchhammer