Grundsteuerreform

Reform der Grundsteuer – Informationen für Grundbesitzer / Termine

Infoveranstaltung

 

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

 

ab 2025 wird die Grundsteuer auf der Grundlage neuer gesetzlicher Regelungen erhoben, da das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2018 entschieden hat, dass die bisherigen, jahrzehntelang unveränderten Einheitswerte von 1935 beziehungsweise 1964 ab 2025 nicht mehr für die Grundsteuer verwendet werden dürfen.

 

Die Finanzämter bewerten ab 01. Juli 2022 alle Grundstücke in Deutschland. Diese Neubewertung ist

erforderlich, damit Städte und Gemeinde ab 2025 die Grundsteuer nach aktuellen Wertverhältnissen

berechnen können.

 

Was Sie als Bürgerinnen und Bürger mit Grundbesitz im Land Brandenburg wissen müssen, finden Sie auf der

Webseite der Finanzämter.

 

Einige Daten zu Ihrem Grundstück finden Sie über das Informationsportal Grundstücksdaten.

 

Fragen zur Grundsteuerreform beantwortet Ihnen das Finanzamt unter:

 

Telefon: (0331) 200 600 20

 

Mo-Do: 09:00-16:00 Uhr

Fr:        09:00-14:00 Uhr

 

Informationen für Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer zur Grundsteuererklärung

 

Brandenburgs Finanzministerium stellt auf der Webseite grundsteuer.brandenburg.de detaillierte Hinweise und Informationen zum Ausfüllen der Grundsteuerwerterklärung bereit. Beim Ausfüllen der Grundsteuerwerterklärung über „MeinELSTER“ hilft beispielsweise die Schritt-für-Schritt-Aneitung am Beispiel eines Einfamilienhauses. Anschaulich führt die Klickanleitung durch die Grundsteuerwerterklärung bis zum elektronischen Versand an das Finanzamt.

 

Klickanleitung

 

Wo finde ich Hilfe? Webseite – Klickanleitung – Hotline

 

Bevor die Eigentümerinnen und Eigentümer beginnen, sollten sie bereitlegen:

• das Aktenzeichen (enthalten auf dem Informationsschreiben des Finanzamtes oder auf vorherigen Einheitswert- oder Grundsteuerbescheiden),

• Detailinformationen zu Grund und Boden (abrufbar über das Informationsportal Grundstücksdaten unter grundsteuer.brandenburg.de) und

• Angaben zum Gebäude wie Baujahr bzw. Zeitpunkt der Bezugsfertigkeit oder Wohnfläche (unter anderem siehe Notarvertrag).

 

Über das Informationsportal Grundstücksdaten https://informationsportal-grundstuecksdaten.brandenburg.de/ können die Angaben zu Grund und Boden, wie beispielsweise auch die Bodenrichtwerte für Grundstücke im Land, in einfacher Form abgerufen werden.

 

Elektronisch oder in Papierform?

 

Wichtig zu wissen: Für die elektronische Übermittlung der Grundsteuerwerterklärung benötigt man ein ELSTER-Benutzerkonto. Wer noch keinen Zugang hat, sollte für das Freischalten eines neuen Benutzerkontos bis zu zwei Wochen einplanen. Die Finanzämter bieten Hilfe bei der ELSTER-Registrierung an, dazu muss ein Termin im Finanzamt vereinbart werden. Wer bereits ein Benutzerkonto hat, zum Beispiel, um die Einkommensteuererklärung elektronisch zu übermitteln, kann dieses Konto auch für die Grundsteuerwerterklärung nutzen. Falls einem die elektronische Übermittlung der Erklärung nicht möglich ist, dürfen auch Angehörige, wie zum Beispiel Kinder oder Enkel, ihre eigene Registrierung bei ELSTER nutzen, um die Grundsteuerwerterklärung für Eltern oder Großeltern zu übermitteln.

 

Und sollte keine Möglichkeit zur Abgabe einer elektronischen Erklärung bestehen, können Eigentümer und Erbbauberechtigte die Grundsteuerwerterklärung auch in Papierform abgeben. Die Steuererklärungsformulare stehen als Download auf der Webseite grundsteuer.brandenburg.de unter „Formulare und Publikationen“ und als Papiervordrucke in den Finanzämtern zur Verfügung.