Deutsche im Ausland und Unionsbürger

Deutsche im Ausland und Staatsangehörige der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger), die in Deutschland leben, sind zur Wahl zum Europäischen Parlament in der Bundesrepublik Deutschland wahlberechtigt. Sie können jedoch an der Wahl nur teilnehmen, wenn sie in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind. Hierzu ist ein Antrag auf einem Formblatt bis zum 19. Mai 2024 zu stellen.

 

Hinweise für Deutsche im Ausland

Für Deutsche im Ausland gibt es ausführliche Hinweise zum Antragsverfahren auf den Internetseiten der Bundeswahlleiterin. Hier ist auch der notwendige Antrag (Anlage 2 der EuWO) sowie ein Merkblatt herunterladbar.

 

Zur Internetseite der Bundeswahlleiterin

 

Hinweise für Unionsbürger

Unionsbürger/innen, die in Lauchhammer leben, werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis aufgenommen, wenn sie aufgrund ihres Antrages bei der Wahl am 13. Juni 1999 oder einer späteren Wahl zum Europäischen Parlament in ein Wählerverzeichnis der Bundesrepublik Deutschland eingetragen wurden und diesen Antrag zwischenzeitlich nicht widerrufen haben bzw. zwischenzeitlich nicht ins Ausland verzogen waren. 

Andernfalls müssen Unionsbürger einen Antrag auf dem Formblatt nach Anlage 2A der EuWO bis zum 19.05.2024 stellen, um in das Wählerverzeichnis aufgenommen zu werden. 

 

Hier erhalten Sie mehr Informationen sowie das Formblatt zum Download.