Urkundenanforderung aus dem Geburtenregister


Allgemeine Informationen

 

Das Standesamt stellt aus den bei ihm geführten Personenstandsregistern beweiskräftige Urkunden, beglaubigte Auszüge und Abschriften aus:
 


Weiterhin können Sie beim Standesamt aus Ihrem Geburtseintrag eine Auskunft erhalten, wie zum Beispiel Ihre Geburtszeit. Auch ist die Einsicht in Ihre Geburtssammelakte möglich. 
Andere Personen können durch den Antragsberechtigten schriftlich bevollmächtigt  werden. In allen anderen Fällen muss ein rechtliches Interesse an der Urkundenausstellung nachgewiesen werden.

Die Urkundenanforderung kann persönlich, per Brief, per Fax, per E-Mail, oder über unten aufgeführte Online-Formulare erfolgen.

Personen, die nicht in Lauchhammer geboren wurden, erfahren hier Anschriften anderer Standesämter. Auch helfen wir Ihnen gern bei der Urkundenanforderung aus anderen Ländern.  


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen


Gebühren

Geburtsurkunden:     15,00 Euro

 

Eheurkunde:               15,00 Euro

 

Sterbeurkunde:          15,00 Euro

 

Beglaubigte Abschrift aus Personenstandsbüchern / -registern:     15,00 Euro

 

Mehrsprachige Personenstandsurkunden:     15,00 Euro

 

Jede weitere Urkunde, die im gleichen Arbeitsgang erstellt wird:     7,50 Euro

 

Auskunft aus einem Personenstandseintrag (z.B. Bescheinigung über Geburtszeit):     20,00 Euro

 

Auskunft aus den oder Einsicht in die Sammelakten:     20,00 Euro

 

 

Gebührenfreiheit besteht, soweit dies gesetzlich geregelt ist. Bitte fragen Sie ggf. im Standesamt nach.


Ansprechpartner

Geschäftsbereich III - Bildung, Soziales, Bürgerservice

 

Frau Anett Leube
Telefon (03574) 488-206

Frau Bianca Heise
Telefon (03574) 488-208


Formulare

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