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Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit
(Stand der Erklärung: 02.09.2024)
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite: www.lauchhammer.de
Die Stadt Lauchhammer setzt sich dafür ein, die digitale Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten. Wir verbessern kontinuierlich die Benutzerfreundlichkeit für alle und wenden die entsprechenden Standards für die Zugänglichkeit an.
Die Stadt Lauchhammer ist bemüht, die Website im Einklang mit dem Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetz (BbgBGG) sowie der Verordnung zur Brandenburgischen Barrierefreien Informationstechnik in Verbindung mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung barrierefrei zugänglich zu machen.
Gemäß § 2 BbgBITV wird angenommen, dass Webauftritte und Apps barrierefrei sind, wenn die Anforderungen der harmonisierten Europäischen Norm (EN) 301 549 (in der aktuellen Version) erfüllt sind. Die EN 301 549 verweist auf die Anforderungen des internationalen Standards der Web Content Accessibility Guidelines der Version 2.1 (WCAG 2.1) mit den Konformitätsstufen A und AA. Diese Anforderungen bilden den Kern der prüfbaren Erfolgskriterien ab.
Nicht barrierefreie Inhalte:
Einige Texte und Dokumente sind möglicherweise nicht vollständig barrierefrei. Die Stadt Lauchhammer arbeitet daran, die barrierefreien Angebote auszuweiten.
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