Urkundenanforderung aus dem Eheregister
Allgemeine Informationen
Das Standesamt stellt aus den bei ihm geführten Personenstandsregistern beweiskräftige Urkunden, beglaubigte Auszüge und Abschriften aus:
Geburtsurkunden / Geburtsurkunden mit eingeschränktem Inhalt
Eheurkunden
Lebenspartnerschaftsurkunden
Sterbeurkunden
beglaubigte Abschriften aus Personenstandsbüchern / -registern
Weiterhin können Sie beim Standesamt aus Ihrem Geburtseintrag eine Auskunft erhalten, wie zum Beispiel Ihre Geburtszeit. Auch ist die Einsicht in Ihre Geburtssammelakte möglich.
Andere Personen können durch den Antragsberechtigten schriftlich bevollmächtigt werden. In allen anderen Fällen muss ein rechtliches Interesse an der Urkundenausstellung nachgewiesen werden.
Die Urkundenanforderung kann persönlich, per Brief, per Fax, per E-Mail, oder über unten aufgeführte Online-Formulare erfolgen.
Personen, die nicht in Lauchhammer geboren wurden, erfahren hier Anschriften anderer Standesämter. Auch helfen wir Ihnen gern bei der Urkundenanforderung aus anderen Ländern.
Rechtsgrundlagen
Personenstandsgesetz
Personenstandsverordnung
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Personenstandsgesetz
Verordnung über die Gebühren für öffentliche Leistungen im Geschäftsbereich des Ministers des Innern und für Kommunales (Gebührenordnung des Ministers des Innern des Landes Brandenburg und für Kommunales - GebOMIK) vom 21. Juli 2010 (GVBl.II/10, [Nr. 46]); zuletzt geändert durch Verordnung vom 1. Juli 2016 (GVBl.II/16, [Nr. 34])
Bürgerliches Gesetzbuch
Notwendige Unterlagen
Antragsberechtigt ist die Person, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie deren Vorfahren, Abkömmlinge oder Ehegatten.
Andere Personen können durch den Antragsberechtigten schriftlich bevollmächtigt werden. In allen anderen Fällen muss ein rechtliches Interesse an der Urkundenausstellung nachgewiesen werden.
Personalausweis oder
Reisepass
Gebühren
| Geburtsurkunde | 17,00 Euro |
| Eheurkunde | 17,00 Euro |
| Sterbeurkunde | 17,00 Euro |
| Beglaubigte Abschrift aus Personenstandsbüchern -registern: | 17,00 Euro |
| Mehrsprachige Personenstandsurkunden | 17,00 Euro |
| Jede weitere Urkunde, die im gleichen Arbeitsgang erstellt wird | 8,50 Euro |
| Auskunft aus einem Personenstandseintrag (z.B. Bescheinigung über Geburtszeit) | 23,00 Euro |
| Auskunft aus den oder Einsicht in die Sammelakten | 23,00 Euro |
Gebührenfreiheit besteht, soweit dies gesetzlich geregelt ist. Bitte fragen Sie ggf. im Standesamt nach.
Online-Bezahlfunktion
Ab sofort können Personenstandsurkunden bequem online beantragt werden. Die anfallenden Gebühren können direkt im Online-Antrag per Kreditkarte (Visa oder Mastercard) oder PayPal bezahlt werden.
Keine Möglichkeit zur Online-Bezahlung?
Sollte eine Online-Bezahlung nicht möglich sein, können Urkunden weiterhin per E-Mail beim Standesamt () beantragt werden. Bitte geben Sie dabei folgende Informationen an:
Angaben zum Antragsteller / zur Antragstellerin
Angaben zu der bzw. den zu beurkundenden Person(en)
Art der benötigten Urkunden (Urkunde Standard A4, Urkunde für Stammbuch A5, mehrsprachiger Auszug aus dem Register, beglaubigte Abschrift)
Anzahl der benötigten Urkunden
Gewünschte Zustellungsart (Postversand oder Abholung)
Verwendungszweck der Urkunde
Nach Eingang Ihres Antrags erhalten Sie zunächst einen Kostenbescheid. Die beantragte Urkunde wird nach Zahlungseingang erstellt und anschließend per Post versandt bzw. zur Abholung bereitgestellt.
Ansprechpartner
Geschäftsbereich III - Bildung, Soziales, BürgerserviceFrau Leube
(03574) 488-206
Frau Heise
(03574) 488-208
Eheurkunde online beantragen