Hunde-Abmeldung
Allgemeine Informationen
Endet die Hundehaltung, so ist dieses der Stadt Lauchhammer innerhalb eines Monats mitzuteilen.
Die Steuerpflicht endet mit der persönlichen oder schriftlichen Abmeldung.
Rechtsgrundlagen
- Abgabenordnung
- Kommunalverfassung des Landes Brandenburg
- Kommunalabgabengesetz für das Land Brandenburg
- Hundesteuersatzung
Notwendige Unterlagen
- Wird ein Hund an eine andere Person entgeltlich oder unentgeltlich abgegeben, so sind bei der Abmeldung der Name und die Anschrift dieser Person anzugeben.
Gebühren
- Die Abmeldung ist gebührenfrei.
Ansprechpartner
Geschäftsbereich IIFrau Kathrin Brecl
(03574) 488-230
Herr Marco Wolf
(03574) 488-217
Formulare
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