Hunde-Abmeldung
Allgemeine Informationen
Endet die Hundehaltung, so ist dieses der Stadt Lauchhammer innerhalb eines Monats mitzuteilen.
Die Steuerpflicht endet mit der persönlichen oder schriftlichen Abmeldung.
Rechtsgrundlagen
Abgabenordnung
Kommunalverfassung des Landes Brandenburg
Kommunalabgabengesetz für das Land Brandenburg
Hundesteuersatzung
Notwendige Unterlagen
Wird ein Hund an eine andere Person entgeltlich oder unentgeltlich abgegeben, so sind bei der Abmeldung der Name und die Anschrift dieser Person anzugeben.
Gebühren
Die Abmeldung ist gebührenfrei.
Ansprechpartner
Geschäftsbereich IIHerr Schröder
(03574) 488-236
Formulare
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