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Endet die Hundehaltung, so ist dieses der Stadt Lauchhammer innerhalb eines Monats mitzuteilen.
Die Steuerpflicht endet mit der persönlichen oder schriftlichen Abmeldung.
Abgabenordnung
Kommunalverfassung des Landes Brandenburg
Kommunalabgabengesetz für das Land Brandenburg
Hundesteuersatzung
Wird ein Hund an eine andere Person entgeltlich oder unentgeltlich abgegeben, so sind bei der Abmeldung der Name und die Anschrift dieser Person anzugeben.
Die Abmeldung ist gebührenfrei.
Herr Schröder
(03574) 488-236