Grabsteinkontrollen auf städtischen Friedhöfen

02.​05.​2026

Gemäß Unfallverhütungsvorschrift VSG 4.7 § 9 der Gartenbauberufsgenossenschaft sind Grabmale jährlich mindestens einmal auf ihre Standfestigkeit hin zu prüfen. Nicht standfeste Grabmale sind zu sichern oder umzulegen.


Hiermit gibt die Friedhofsverwaltung der Stadt Lauchhammer bekannt, dass

 

am 06.05.2026

08:00 bis 10:00 Uhr

auf dem Friedhof in Lauchhammer-Mitte

 

10:15 bis 11:15 Uhr

auf dem Friedhof in Lauchhammer-Ost

 

11:30 bis 12:00 Uhr 

auf dem Friedhof in Kostebrau

am 07.05.2026

08:00 bis 08:30 Uhr

auf dem Friedhof in Kleinleipisch

 

08:45 bis 09:30 Uhr

auf dem Friedhof in Grünewalde

 

09:45 bis 10:45 Uhr

auf dem Friedhof in Lauchhammer-West

 

11:00 bis 11:30 Uhr

auf dem Friedhof in Lauchhammer-Süd

 

die entsprechenden Grabsteinkontrollen durchgeführt werden.

 

Stadt Lauchhammer
- Friedhofsverwaltung -