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(Geschäftszeichen: 70.2.15-70.18-0565/26)
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Landrat des Landkreises Oberspreewald–Lausitz hat im Amtsblatt des LK OSL vom 13.10.2026, Nr. 26/2026, o. g. Widerruf veröffentlicht, mit welchem ab dem 14.10.2026 die Wasserentnahme mittels Pumpvorrichtungen aus oberirdischen Gewässern im Teileinzugsgebiet Mittlere Spree für den eigenen Bedarf (Eigentümer- und Anliegergebrauch) wieder uneingeschränkt zulässig ist.