Beantragung von Wohngeld

14. 05. 2020

Beantragung von Wohngeld 

 

Aufgrund der aktuellen Situation fehlen vielen Einzelpersonen und Familien die finanziellen Mittel zur Absicherung Ihres Lebensunterhaltes. Sei es aufgrund von Kurzarbeitergeld, Kündigung oder sonstiger Gründe. Sollten Ihre finanziellen Mittel nicht ausreichen, besteht die Möglichkeit einen Antrag auf Wohngeld oder Arbeitslosengeld-II zustellen. Die Wohngeldstelle der Stadt Lauchhammer berät Sie gern über die Beantragung von Wohngeld. 

Häufig gestellte Fragen:

 

1. Wo erhalte ich die Antragsformulare? 

Sie finden die benötigten Antragsformulare auf der Seite der Stadt Lauchhammer zum selbst drucken, 

Sie können diese telefonisch unter 03574/488-310, 03574/488-288 anfordern, 

Sie können diese per E-Mail unter anfordern, unter Angabe der Personenzahl des Haushaltes, des Alters der einzelnen Haushaltsmitglieder und deren aktuellem Einkommen und Angabe dazu, ob es sich um ein Mietobjekt oder Eigentum handelt. 

2. Wie kann ich den Wohngeldantrag, Bescheinigungen etc. einreichen? 

Sie haben die Möglichkeit, den Antrag sowie die dazugehörigen Unterlagen per E-Mail an , per Post oder durch Einwurf in den Briefkasten im Rathaus-Liebenwerdaer Straße 69 oder im Bürgerbüro, Wilhelm-Pieck-Str. 2 einzureichen. 

3. Ich habe keine Möglichkeit die angeforderten Unterlagen zu kopieren. Wie kann ich diese dennoch einreichen? 

Sie können die Unterlagen im Original einreichen. Diese werden durch die Mitarbeiter kopiert und mit dem Wohngeldbescheid wieder an Sie zurückgesendet. Oder Sie scannen diese ein und senden Sie per E-Mail an . 

5. Ich habe noch keine Bescheinigung über das Kurzarbeitergeld. Kann ich trotzdem schon den Antrag stellen? 

Ja, bitte stellen Sie den Antrag so zeitig wie möglich, denn der Antrag zählt ab dem Ersten des Monats, in dem er bei der Wohngeldstelle eingegangen ist. Die zur Berechnung benötigten Unterlagen können zu einem späteren Zeitpunkt nachgereicht werden.