Hinweise zum Verhalten in Altbergbaugebieten

12. 10. 2021

Informationsschreiben zu bergschadenkundlichen Einwirkungsbereichen

 

Anlage: Merkblatt „Hinweise zum Verhalten in Altbergbaugebieten“

 

Sas Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR) ist gemäß § 47 Abs. 4 des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden (Ordnungsbehördengesetz - OBG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. August 1996 (GVBl.I/96, [Nr. 21], S. 266) zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 19. Juni 2019 (GVBl.I/19, [Nr. 38], S.3) zuständig für Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren aus früherer bergbaulicher Tätigkeit in Bereichen stillgelegter bergbaulicher Anlagen die nicht mehr der Bergaufsicht unterliegen.

 

Auf dem Gebiet der Stadt Lauchhammer liegen Flächen im bergschadenkundlichen Einwirkungsbereich stillgelegter bergbaulicher Anlagen des Braunkohletiefbaus bzw. von Braunkohletagebauen, die dem Altbergbau ohne bzw. mit Rechtsnachfolger zugeordnet werden. Die Lage der Altbauprojekte ist dem Geoportal des LBGR unter http://www.geo.brandenburg.de/lbgr/bergbau zu entnehmen.

 

Aus diesen bergbaulichen Anlagen können sich auch heute noch Gefahren für die öffentliche Sicherheit ergeben. Vom Vorliegen einer Gefahr im Bereich stillgelegter bergbaulicher Anlagen kann insbesondere ausgegangen werden, wenn Senkungen/Hebungen oder Tagesbrüche über untertägigen Grubenbauen, Schachtverbrüche, Mundlochverbrüche, Bohrlochverbrüche, Wasserschäden und Rutschungen an Tagebaurestlochböschungen eingetreten sind oder solche Ereignisse in absehbarer Zeit mit hinreichender Wahrscheinlichkeit bevorstehen.

 

Festgestellte Veränderungen an der Tagesoberfläche in oder in Nähe von Altbergbaugebieten sind unverzüglich beim Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe, Inselstraße 26 in 03046 Cottbus; Tel. 0355/48640-0; Fax. 0355/48640-110; E-Mail:  mit der genauen Ortsbeschreibung anzuzeigen.

 

Im Zusammenhang mit den Gefahren aus dem Altbergbau wird auf das beiliegende Merkblatt des LBGR „Hinweise zum Verhalten in Altbergbaugebieten“ hingewiesen. 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

gez. Fritze

 

Dieser "Hinweis zum Verhalten in Altbergbaugebieten", steht seit dem 19.09.2021 auf diesen Seiten.