Stadtverordnetenversammlung

Die Gemeindevertretung besteht aus den Gemeindevertretern und dem Bürgermeister als stimmberechtigtem Mitglied. In Städten führt die Gemeindevertretung die Bezeichnung Stadtverordnetenversammlung, die Gemeindevertreter führen die Bezeichnung Stadtverordnete.

 

Die Gemeindevertretung ist für alle Angelegenheiten der Gemeinde zuständig, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

 

Wahl der Stadtverordnetenversammlung am 09.06.2024: Sitzverteilung nach Wahlvorschlagsträgern

 

 Sitzverteilung SVV nach Wahlvorschlagsträgern