Bundestagswahl

Am 23.02.2025 fand die vorgezogene Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt.

 

Der Deutsche Bundestag ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland. Er besteht aus 630 Abgeordneten. Die Legislaturperiode beträgt vier Jahre. Als unmittelbar gewählte Vertretung des deutschen Volkes ist der Bundestag das höchste demokratische Organ der Bundesrepublik Deutschland. 

 

Wahlberechtigt zur Bundestagswahl sind gemäß § 12 Bundeswahlgesetz alle, die

  • am Wahltag Deutsche im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sind

  • das 18. Lebensjahr vollendet haben

  • seit mindestens drei Monaten vor der Wahl in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich dort aufhalten

  • nicht nach § 13 Bundeswahlgesetz vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

 

Wahlberechtigt sind bei Vorliegen dieser Voraussetzungen auch diejenigen Deutschen, die am Wahltag außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben, sogenannte Auslanddeutsche. Diese können bei der Wahlbehörde der Gemeinde, in der sie zuletzt gemeldet waren, einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Ein Vordruck befindet sich auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin. 

 

Erststimme und Zweitstimme: Jeder Wähler hat bei der Bundestagswahl eine Erststimme für einen Wahlkreiskandidaten im Wahlkreis und eine Zweitstimme für eine Partei/Wählervereinigung und deren Landesliste. 

Sitz des Deutschen Bundestages in Berlin