Informationen für Wahlhelfende

Wie melde ich meine Bereitschaft, als Wahlhelferin oder Wahlhelfer tätig zu werden und welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Sollten Sie Interesse haben, in einem Urnen- oder Briefwahllokal tätig zu werden, melden Sie sich gern über den nachfolgenden Link bei uns. 

 

Bereitschaftserklärung für Wahlhelfende

 

Wahlhelferin oder Wahlhelfer kann jeder werden, der wahlberechtigt ist. Wahlbewerberinnen und Wahlbewerber sowie ihre Vertrauenspersonen dürfen nicht in einem Wahlvorstand arbeiten.

 

Welche Aufgaben haben Wahlhelfende und wie läuft der Wahlsonntag ab?

Für jeden Wahlbezirk wird ein Wahlvorstand gebildet. Dieser setzt sich aus dem/der Wahlvorsteher/in, einer Stellvertretung, einem/einer Schriftführer/in, einem/einer stellvertretenden Schriftführer/in und bis zu 5 sogenannten Beisitzern zusammen.

 

Zu den Aufgaben des Wahlhelfers zählen:

  • Vorbereitung des Wahllokals sowie für den reibungslosen Ablauf der Wahl sorgen

  • Überprüfung der Personalien sowie Ausgabe der Stimmzettel im Wahllokal

  • Überwachung der Stimmabgabe der wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger

  • Ermittlung der Wahlbeteiligung

  • Auszählung der Stimmen nach Abschluss der Wahl

  • Ausfüllen der Niederschrift (Schriftführer)

 

Was macht ein Briefwahlvorstand?

Der Briefwahlvorstand besteht aus dem/der Briefwahlvorsteher/in und dem/der Schriftführe/in sowie deren Stellvertretungen und weiteren drei bis sechs Beisitzern. Die Aufgaben im Rahmen der Ermittlung des Briefwahlergebnisses sind dabei analog zu den Aufgaben des Wahlvorstandes. Der Unterschied zum Urnenwahlvorstand besteht vielmehr bei dem Verfahren zur Zulassung der übersandten Wahlbriefe. Es wird kein Wählerverzeichnis geführt, da mit jedem Wahlschein nur eine Stimmabgabe möglich ist. Stattdessen wird jeder Wahlbrief geprüft, ob ein korrekt ausgefüllter Wahlschein dem Stimmzettelumschlag beiliegt. Diese Vorprüfung beginnt bereits am Nachmittag des Wahltages. Zur Wahrung des Wahlgeheimnisses wird der Stimmzettelumschlag ungeöffnet in die Wahlurne geworfen und erst nach 18:00 Uhr werden die Stimmzettel aus den Umschlägen geholt. Die Wahlhandlung und Auszählung der Briefwahl ist öffentlich und darf beobachtet, aber nicht gestört werden. Über die Abläufe wird eine Niederschrift geführt.

 

Wie läuft ein Wahltag ab?

Der/die Wahlvorsteher/in holt am Wahlsonntag ab 7 Uhr die Wahlunterlagen im Rathaus ab. Als gesamtes Team treffen Sie sich am Wahltag um ca. 7.30 Uhr im Wahllokal und besprechen (wenn nicht bereits vorher ausgemacht) den organisatorischen Ablauf des Wahltags. In der Regel läuft der Wahlsonntag im 2-Schichtbetrieb ab (Vormittagsschicht und Nachmittagsschicht). Ab 18.00 Uhr sind wieder alle Wahlvorstandsmitglieder zur Ergebnisfeststellung im Wahllokal versammelt. Bitte bringen Sie sich Verpflegung für den Tag mit.

 

Wie können Wahlhelfende selbst wählen?

Prinzipiell dürfen Sie als Wahlhelfer/in im eigenen Wahlbezirk in der Pause Ihren Wahlgang erledigen. Falls Sie in einem anderen Wahlbezirk eingesetzt werden, können Sie dort nur mit einem zuvor bean­tragten Wahlschein wählen. Sie können Ihre Stimme natürlich im Vorfeld auch bequem per Briefwahl abgeben. 

 

Wie wird die Leistung von Wahlhelfenden vergütet?

Die Arbeit von Wahlhelfenden ist ehrenamtlich. Für Ihren Einsatz erhalten Sie eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 50,- Euro (Wahlvorsteher/in 70,- Euro).

 

Hier finden Sie wichtige Hinweise zum Datenschutz: Datenschutzhinweise für Wahlhelfer