Wahlhelfer

Wahlhelfer gesucht!

Sie haben Interesse, als Wahlhelfer tätig zu werden? Dann nutzen Sie unser Onlineformular oder melden Sie sich schriftlich, telefonisch oder per E-Mail unter Angabe Ihrer persönlichen Daten (Name, Vorname und Anschrift) bei uns. Wir merken Sie gern für einen möglichen Wahleinsatz vor.

 

Stadt Lauchhammer
Geschäftsbereich Hauptverwaltung
Liebenwerdaer Straße 69
01979 Lauchhammer

 

E-Mail:

Tel.: 03574  488-115

 

Welche Aufgaben hat ein Wahlhelfer und wie läuft der Wahlsonntag ab?

Für jeden Wahlbezirk wird ein Wahlvorstand gebildet. Dieser setzt sich aus dem Wahlvorsteher, einem Stellvertreter, einem Schriftführer, einem stellvertretenden Schriftführer und bis zu 5 sogenannten Beisitzern zusammen.

 

Zu den Aufgaben des Wahlhelfers zählen:

  • Vorbereitung des Wahllokals sowie für den reibungslosen Ablauf der Wahl sorgen
  • Überprüfung der Personalien sowie Ausgabe der Stimmzettel im Wahllokal
  • Überwachung der Stimmabgabe der wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger
  • Ermittlung der Wahlbeteiligung
  • Auszählung der Stimmen nach Abschluss der Wahl
  • Ausfüllen der Niederschrift (Schriftführer)

 

Was macht ein Briefwahlvorstand?

Der Briefwahlvorstand besteht aus dem Briefwahlvorsteher und dem Schriftführer sowie ihren Stellvertretern und weiteren drei bis sechs Beisitzern. Die Aufgaben im Rahmen der Ermittlung des Briefwahlergebnisses sind dabei analog zu den Aufgaben des Wahlvorstandes. Der Unterschied zum Urnenwahlvorstand besteht vielmehr bei dem Verfahren zur Zulassung der übersandten Wahlbriefe. Es wird kein Wählerverzeichnis geführt, da mit jedem Wahlschein nur eine Stimmabgabe möglich ist. Stattdessen wird jeder Wahlbrief geprüft, ob ein korrekt ausgefüllter Wahlschein dem Stimmzettelumschlag beiliegt. Diese Vorprüfung beginnt bereits am Nachmittag des Wahltages. Zur Wahrung des Wahlgeheimnisses wird der Stimmzettelumschlag ungeöffnet in die Wahlurne geworfen und erst nach 18:00 Uhr werden die Stimmzettel aus den Umschlägen geholt. Die Wahlhandlung und Auszählung der Briefwahl ist öffentlich und darf beobachtet, aber nicht gestört werden. Über die Abläufe wird eine Niederschrift geführt.

 

Wie läuft ein Wahltag ab?

Der Wahlvorsteher holt am Wahlsonntag ab 7 Uhr die Wahlunterlagen im Rathaus ab. Als gesamtes Team treffen Sie sich am Wahltag um ca. 7.30 Uhr im Wahllokal und besprechen (wenn nicht bereits vorher ausgemacht) den organisatorischen Ablauf des Wahltags. In der Regel läuft der Wahlsonntag im 2-Schichtbetrieb ab (Vormittagsschicht und Nachmittagsschicht). Ab 18.00 Uhr sind wieder alle Wahlvorstandsmitglieder zur Ergebnisfeststellung im Wahllokal versammelt. Bitte bringen Sie sich Verpflegung für den Tag mit.

 

Wie können Wahlhelfer selbst wählen?

Prinzipiell dürfen Sie als Wahlhelfer im eigenen Wahlbezirk in der Pause Ihren Wahlgang erledigen. Falls Sie in einem anderen Wahllokal eingesetzt werden, können Sie nur dort und nur mit einem zuvor bean­tragten Wahlschein wählen. Sie können Ihre Stimme natürlich im Vorfeld auch bequem per Briefwahl abgeben. 

 

Wie wird die Leistung eines Wahlhelfers vergütet?

Die Arbeit eines Wahlhelfers ist ehrenamtlich. Für Ihren Einsatz erhalten Sie eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 50,- Euro (Wahlvorsteher 70,- Euro).

 

Hier finden Sie wichtige Hinweise zum Datenschutz: Datenschutzhinweise für Wahlhelfer

 

Weiterführende Links

 

Informationsvideos für Wahlhelfende