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Wer am Wahltag nicht im Wahllokal wählen kann, hat dennoch die Möglichkeit per Briefwahl vom Wahlrecht Gebrauch zu machen. Wahlberechtigte müssen in diesem Fall bei der zuständigen Wahlbehörde den Antrag auf Wahlschein und Briefwahlunterlagen stellen.
Wir informieren Sie auf dieser Seite rechtzeitig vor jeder Wahl über die Beantragung des Wahlscheins und der Briefwahlunterlagen.