Öffentliche Bekanntmachungen
Amtliche Bekanntmachung der Stadt Lauchhammer
Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB Flächennutzungsplan mit Landschaftsplan der Stadt Lauchhammer
8. Änderung zur Gesamtfortschreibung 2. Entwurf
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 22.06.2022 den Einleitungsbeschluss zur 8. Änderung des seit dem 22. September 1998 wirksamen Flächennutzungsplanes der Stadt Lauchhammer für das gesamte Stadtgebiet als vollständige Überarbeitung des Flächennutzungsplanes und die damit verbundene Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden nach § 4 BauGB beschlossen. Der Einleitungsbeschluss wurde im Amtsblatt der Stadt Lauchhammer am 08.07.2022 öffentlich bekannt gemacht.
Der Flächennutzungsplan umfasst das Gebiet der Stadt Lauchhammer.
Der Flächennutzungsplan (FNP) stellt die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung der Stadt Lauchhammer dar. Im FNP wird die Art der Bodennutzung für das gesamte Gebiet der Stadt in den Grundzügen dargestellt. Dies erfolgt unter Beachtung der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung und der voraussehbaren Bedürfnisse der Stadt.
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung zum Entwurf, Stand 30. April 2026, werden die Planungsunterlagen zum Flächennutzungsplan mit Landschaftsplan der Stadt Lauchhammer bestehend aus:
- Planzeichnung,
- - Landschaftsplan,
- - Arten verfügbarer Umweltinformationen (umweltrelevante Stellungnahmen),
[1] Begründung zum Flächennutzungsplan, Stand: 15.09.2025
[2] Umweltbericht (als Teil der Begründung) zum FNP, Stand: 15.09.2025,
[3] Begründung zum Landschaftsplan, Stand: 15.09.2025,
[4] Eingegangene Stellungnahmen (SN) aus dem Scoping / Voranhörung,
Gemeinsame Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg mit Schreiben vom 09.04.2024
Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg (LBGR) mit Schreiben vom 04.04.2024
Landesamt für Umwelt Brandenburg (LfU) mit Schreiben vom 12.04.2024
Landkreis Oberspreewald-Lausitz (LK OSL) mit Schreiben vom 12.04.2024
Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum (BLDAM), Abteilung Bodendenkmalpflege mit Schreiben vom 16.04.2024
Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum (BLDAM), Abteilung Denkmalpflege mit Schreiben vom 11.04.2024
Landesbetrieb Forst Brandenburg (LFB) mit Schreiben vom 21.03.2024
Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV) mit Schreiben vom 08.04.2024
Gewässerverband Kleine Elster – Pulsnitz mit Schreiben vom 19.03.2024
DB AG – DB Immobilien mit Schreiben vom 14.05.2024
[5] Eingegangene Stellungnahmen (SN) aus der Vorabbeteiligung zum Vorentwurf,
Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV) mit Schreiben vom 21.10.2024
[6] Eingegangene Stellungnahmen (SN) aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB,
Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg (LBGR) mit Schreiben vom 10.12.2024 und 11.02.2025
Landesamt für Umwelt Brandenburg (LfU) mit Schreiben vom 17.12.2024
Landkreis Oberspreewald-Lausitz (LK OSL) mit Schreiben vom 20.12.2024
Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum (BLDAM), Abteilung Bodendenkmalpflege mit Schreiben vom 07.10.2024
Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum (BLDAM), Abteilung Denkmalpflege mit Schreiben vom 04.12.2024
Gemeinsame Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg (GL 5) mit Schreiben vom 17.12.2024
Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV) mit Schreiben vom 18.12.2024
Wasserverband Lausitz GmbH (WAL) mit Schreiben vom 10.12.2024
Landesbüro anerkannter Naturschutzverbände GbR mit Schreiben vom 13.12.2024
DB AG – DB Immobilien mit Schreiben vom 28.11.2024
Mitteldeutsche Netzgesellschaft Strom mbH (MITNETZ) mit Schreiben vom 10.12.2024
GASCADE Gastransport GmbH mit Schreiben vom 11.12.2024
50Hertz Transmission GmbH mit Schreiben vom 03.12.2024
[7] Eingegangene Stellungnahmen (SN) aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB,
[8] Eingegangene Stellungnahmen (SN) aus der formellen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB,
Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg (LBGR) mit Schreiben vom 05.11.2025
Landesamt für Umwelt Brandenburg (LfU) mit Schreiben vom 24.10.2025
Landkreis Oberspreewald-Lausitz (LK OSL) mit Schreiben vom 05.11.2025 und 15.12.2025
Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum (BLDAM), Abteilung Bodendenkmalpflege mit Schreiben vom 22.09.2025
Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum (BLDAM), Abteilung Denkmalpflege mit Schreiben vom 03.11.2025
Gemeinsame Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg (GL 5) mit Schreiben vom 13.11.2025
Unteren Forstbehörde (Landesbetrieb Forst) mit Schreiben vom 22.10.2025
Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV) mit Schreiben vom 01.12.2025
50Hertz Transmission GmbH mit Schreiben vom 19.09.2025
[9] Eingegangene Stellungnahmen (SN) aus der formellen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB,
[10] Ergänzende Informationen der unteren Forstbehörde (Landesbetrieb Forst) mit Schreiben vom 27.03.2026
vom 18.05.2026 bis einschließlich 26.06.2026
elektronisch auf der Homepage der Stadt Lauchhammer https://www.lauchhammer.de/seite/433060/aktuelle-offenlagen.html sowie auf dem Planungsportal Brandenburg https://bb.beteiligung.diplanung.de/ der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt.
Zusätzlich können die oben genannten Planunterlagen während der angegebenen Frist im Rathaus der Stadt Lauchhammer, Fachbereich IV/1 Stadtplanung/Wirtschaftsförderung,
Liebenwerdaer Straße 69, 01979 Lauchhammer während folgender Zeiten:
Montag von 8:00–12:00 Uhr und von 13:00–16:00 Uhr
Dienstag von 8:00–12:00 Uhr und von 13:00–18:00 Uhr
Mittwoch von 8:00–12:00 Uhr und von 13:00–16:00 Uhr
Donnerstag von 8:00–12:00 Uhr und von 13:00–16:00 Uhr
Freitag von 8:00–12:00 Uhr
bzw. nach telefonischer Terminvereinbarung, eingesehen werden.
Hinweise:
Stellungnahmen zum Entwurf können während dieser Auslegungsfrist schriftlich oder mündlich während der Dienststunden der Stadt Lauchhammer zur Niederschrift vorgebracht werden. Stellungnahmen zum Planentwurf können auch elektronisch an abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangabe abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligungen nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.
Übersichtsplan (ohne Maßstab):
Lauchhammer, den 13.05.2026
Mirko Buhr
Bürgermeister