Behördennummer 115
Was ist die Behördennummer 115?
Von A wie Anmeldung, über M wie Meldebescheinigung bis Z wie Zulassung: Bürgerinnen und Bürger erhalten über die zentrale Behördennummer 115 Antworten zu allen Verwaltungsfragen von Bund, Ländern und Kommunen.
Sollte ein Anliegen nicht beim ersten Kontakt erledigt werden können, leiten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des 115-Servicecenters dieses an die zuständige Behörde weiter. Rechtsauskünfte zu persönlichen Vorgängen (wie z. B. Rentenbescheiden) oder Auskünfte, die individuelle personenbezogene Daten einschließen, können über die 115 nicht erteilt werden.
Erreichbarkeit
Von Montag bis Freitag in der Zeit von 8:00 bis 18:00 Uhr
Kosten
Der Service der 115 ist für die Anrufenden grundsätzlich kostenlos. Es fallen lediglich die Telefonkosten beim Telefonanbieter an. Bürgerinnen und Bürger erreichen die 115 aus dem deutschen Festnetz zum Ortstarif. Die 115 ist zudem in vielen Flatrates der deutschen Mobilfunkanbieter enthalten. Bei Anrufen aus dem Ausland oder über einen ausländischen Mobilfunkvertrag können erhöhte Telefonkosten anfallen.
115-Gebärdentelefon
Als besonderer Service gehört zum 115-Angebot ein Gebärdentelefon. Damit können auch Gehörlose und hörbehinderte Menschen vom 115-Service profitieren. Die Servicezeiten des Gebärdentelefons sind: Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 17:00 Uhr und Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr. Mehr zum Gebärdentelefon finden Sie auf dieser Seite: Behördentelefon in Gebärdensprache.
Flyer
Flyer Behördennummer 115 - leichte Sprache
