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News-Ticker

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Schiedsstelle

Allgemeine Informationen über die Aufgaben einer Schiedsstelle

 

Die auf kommunaler Ebene eingerichteten Schiedsstellen sind neben Notaren und Rechtsanwälten zur Durchführung von außergerichtlichen, obligatorischen Schlichtungsverfahren auf der Grundlage des Gesetzes zur Regelung der außergerichtlichen Streitbeilegung durch Schiedsstellen und anerkannte Gütestellen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Schiedsstellen- und Gütestellengesetz - BbgSchGG) zuständig. 

 

Die Schiedsstelle ist eine Einrichtung zur Schlichtung kleiner Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten - vermögensrechtlicher oder strafrechtlicher Art. Die Aufgaben der Schiedsstelle werden von den Schiedspersonen ehrenamtlich wahrgenommen.

 

Das vor der Schiedsstelle durchzuführende Schlichtungsverfahren hat das Ziel, einen Vergleich herbeizuführen, also den Betroffenen zu einer Einigung zu verhelfen.

Die Verhandlung einer Rechtsstreitigkeit vor der Schiedsstelle hat den Vorteil, dass das Verfahren schneller, unbürokratischer und kostengünstiger als ein Gerichtsverfahren ist.

 

Schiedsstellen in der Stadt Lauchhammer

 

Schiedsstelle 1

 

Zuständigkeitsbereich: 

Lauchhammer-Mitte, Kleinleipisch, Grünewalde

 

Kontakt: 

Tel.: 0151 - 44006843

 

Büro: 

Rathaus der Stadt Lauchhammer, Liebenwerdaer Str. 69, Zimmer-Nr. 108

 

Schiedsstelle 2

 

Zuständigkeitsbereich: 

Lauchhammer-West, Lauchhammer-Ost, Lauchhammer-Süd, Kostebrau

 

Kontakt: 

 

 

 

Weitere Auskünfte über die Schiedsstellen erteilt Herr Roselt, Justiziar, Datenschutzbeauftragter und Wahlleiter der Stadt Lauchhammer unter:

Tel.: 03574 488-560.

 

Hier finden Sie den Antrag auf eine Schlichtungsverhandlung:

Antrag auf Schlichtungsverhandlung

 

 

Weiterführende Links

Schiedsstellen in Brandenburg

Brandenburgisches Nachbarrechtsgesetz

Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V.

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