Allgemeine Informationen über die Aufgaben einer Schiedsstelle
Die auf kommunaler Ebene eingerichteten Schiedsstellen sind neben Notaren und Rechtsanwälten zur Durchführung von außergerichtlichen, obligatorischen Schlichtungsverfahren auf der Grundlage des Gesetzes zur Regelung der außergerichtlichen Streitbeilegung durch Schiedsstellen und anerkannte Gütestellen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Schiedsstellen- und Gütestellengesetz - BbgSchGG) zuständig.
Die Schiedsstelle ist eine Einrichtung zur Schlichtung kleiner Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten - vermögensrechtlicher oder strafrechtlicher Art. Die Aufgaben der Schiedsstelle werden von den Schiedspersonen ehrenamtlich wahrgenommen.
Das vor der Schiedsstelle durchzuführende Schlichtungsverfahren hat das Ziel, einen Vergleich herbeizuführen, also den Betroffenen zu einer Einigung zu verhelfen.
Die Verhandlung einer Rechtsstreitigkeit vor der Schiedsstelle hat den Vorteil, dass das Verfahren schneller, unbürokratischer und kostengünstiger als ein Gerichtsverfahren ist.
Schiedsstellen in der Stadt Lauchhammer
Schiedsstelle 1
Zuständigkeitsbereich:
Lauchhammer-Mitte, Kleinleipisch, Grünewalde
Kontakt:
Tel.: 0151 - 44006843
Büro:
Rathaus der Stadt Lauchhammer, Liebenwerdaer Str. 69, Zimmer-Nr. 108