Die Erstellung der kommunalen Wärmeplanung wird mit Mitteln der Nationalen Klimaschutzinitiative von der Bundesregierung gefördert.
www.klimaschutz.de
Eckpunkte:
1. Titel:
"KSI: Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung für die Stadt Lauchhammer"
2. Bewilligungszeitraum:
01.05.2024 bis 31.08.2025
3. beteiligte Partner:
Stadt Lauchhammer
Liebenwerdaer Straße 69
01979 Lauchhammer
sowie SHP Energieprojekt GmbH
Bertolt-Brecht-Allee 24
01309 Dresden
4. Förderkennzeichen:
7K27471
5. Ziele und Inhalte:
Mit der Erstellung der kommunalen Wärmeplanung möchte die Stadt auf die Herausforderungen der Energiebereitstellung in einer überwiegend ländlich geprägten Kommune reagieren und eine langfristige Planungsgrundlage für zukünftige Investitionen erarbeiten.
In diesem Prozess ist es Aufgabe der Kommune für einen Interessenausgleich verschiedener Akteure zu sorgen. Gleichzeitig muss die Kommune im Sinne Ihrer Daseinsvorsorge dafür Sorge tragen, dass das Ziel einer treibhausgasneutralen Wärmeversorgung erreicht wird.
Bei der kommunalen Wärmeplanung entwickelt die Stadt Lauchhammer mit dem beauftragten Ingenieurbüro SHP Energieprojekt GmbH, Bürgern der Stadt, Kommunalpolitikern, Wohnungsgesellschaften, Betrieben, Gewerbetreibenden und lokalen Energieversorgern ein informelles Konzept zur Umstellung der Wärmeversorgung vor Ort bis zum Jahr 2045.
Basis dafür ist das "Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze" (Wärmeplanungsgesetz – WPG).
"Nationale Klimaschutzinitiative"
Mit der nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert die Bundesregierung seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten.
Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen.
Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.