Hinweise für Deutsche im Ausland
Deutsche im Ausland und Staatsangehörige der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger), die in Deutschland leben, sind zur Wahl zum Europäischen Parlament in der Bundesrepublik Deutschland wahlberechtigt. Sie können jedoch an der Wahl nur teilnehmen, wenn sie in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind. Hierzu ist ein Antrag auf einem Formblatt zu stellen. Bitte beachten Sie die Fristen der Antragstellung im jeweiligen Wahljahr.
Hinweise für Deutsche im Ausland
Für Deutsche im Ausland gibt es ausführliche Hinweise zum Antragsverfahren auf den Internetseiten der Bundeswahlleiterin. Hier ist auch der notwendige Antrag (Anlage 2 der EuWO) sowie ein Merkblatt herunterladbar.
Zur Internetseite der Bundeswahlleiterin