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Allgemein

Stadt Lauchhammer 

Der Wahlleiter 

 

Öffentliche Bekanntmachung 

 

An alle Parteien / Wählergruppen 

 

Gemäß § 5 Abs. 2 der Brandenburgischen Kommunalwahlverordnung sind die im Wahlgebiet vertretenen Parteien und Wählergruppen aufzufordern, wahlberechtigte Personen als Beisitzer für die Wahlvorstände vorzuschlagen. Auf die Hinderungs- und Ablehnungsgründe nach § 92 Abs. 4 und 5 Brandenburgisches Kommunalwahlgesetz wird hingewiesen. 

Lauchhammer, 04.10.2023 

Wieland Roselt

Wahlleiter

 

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Die nächsten Wahltermine und Wahlperioden im Überblick.

 

Wahl Wahlperiode nächster Wahltermin
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Landtagswahl Brandenburg 5 Jahre 2024
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Landratswahl 8 Jahre 2026
Bürgermeisterwahl 8 Jahre 2029
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