Allgemein
Stadt Lauchhammer
Der Wahlleiter
Öffentliche Bekanntmachung
An alle Parteien / Wählergruppen
Gemäß § 5 Abs. 2 der Brandenburgischen Kommunalwahlverordnung sind die im Wahlgebiet vertretenen Parteien und Wählergruppen aufzufordern, wahlberechtigte Personen als Beisitzer für die Wahlvorstände vorzuschlagen. Auf die Hinderungs- und Ablehnungsgründe nach § 92 Abs. 4 und 5 Brandenburgisches Kommunalwahlgesetz wird hingewiesen.
Lauchhammer, 04.10.2023
Wieland Roselt
Wahlleiter
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Nach der Wahl ist vor der Wahl
Die nächsten Wahltermine und Wahlperioden im Überblick.
Wahl | Wahlperiode | nächster Wahltermin |
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Europawahl | 5 Jahre | 2024 |
Kommunalwahlen (Kreistag, SVV, Ortsbeiräte) | 5 Jahre | 2024 |
Landtagswahl Brandenburg | 5 Jahre | 2024 |
Bundestagswahl | 4 Jahre | 2025 |
Landratswahl | 8 Jahre | 2026 |
Bürgermeisterwahl | 8 Jahre | 2029 |