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Geförderte Maßnahmen

Umrüstung der bestehenden Beleuchtungsanlage am Kunstrasenplatz des Sportzentrums Lauchhammer-Mitte auf LED

Noch im Jahr 2023 wird die Beleuchtungsanlage auf dem Kunstrasenplatz auf LED umgerüstet.

In den Jahren 2018/2019 hat die Stadt Lauchhammer in unmittelbarer Nähe zum Waldstadion einen Kunstrasenplatz errichten lassen.

Damit wurde nicht nur das Waldstadion als zentrale Sportstätte im Herzen von Lauchhammer aufgewertet und gestärkt. Der Kunstrasenplatz bietet sowohl Sportvereinen, Schulsportgruppen und allen Freizeitsportlern die Möglichkeit, auf einem hoch modernen Platz ihre Sporteinheiten zu absolvieren.

Moderner und effizienter werden soll der Platz nun auch hinsichtlich seiner Beleuchtung. Wird in den Abendstunden derzeit noch unter Halogen-Flutlicht trainiert, werden künftig effizientere LED-Leuchten den Platz beleuchten.

Das Projekt wird im Rahmen des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014-2022 – Maßnahme M19 (Unterstützung für die lokale Entwicklung LEADER) finanziert.

Das Bauvorhaben wird mit ELER-Mitteln in Höhe von ca. 42 T€ gefördert. Die Gesamtkosten liegen bei ca. 55 T€. Der Differenzbetrag in Höhe von ca. 13 T€ wird durch die Stadt Lauchhammer getragen.

 

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Einbau einer Brandschutztür sowie elektrotechnische und malermäßige Erneuerung der Küche und der Turnhalle im Mehrzweckhaus I in Kostebrau

 

Bis zum Frühjahr 2024 werden die Turnhalle und die Küche im Mehrzweckhaus I in Kostebrau elektrotechnisch und malermäßig erneuert. Ebenso wird die vorhandene Saaltür durch eine Brandschutztür ersetzt.

Die Mehrzweckhäuser I und II in Kostebrau befinden sich in der historischen Ortsmitte von Kostebrau und sind ortsbildprägende Objekte. Historisch war das Mehrzweckhaus II eine Schule. Im Mehrzweckhaus I befindet sich u.a. die dazugehörige Turnhalle.

Die Turnhalle wird vor allem von den Vereinen und Bürgern des Ortsteils rege genutzt. Regelmäßig werden sportliche Aktivitäten und Veranstaltungen in der Turnhalle durchgeführt.

Neben der wasser- und abwassertechnischen Entflechtung der Objekte wurden in den Jahren 2016 bis 2018 die Gebäudehüllen und Dächer erneuert.

Um die Räumlichkeiten auch im Inneren fertigzustellen, sollen sie nun brandschutz- und elektrotechnisch sowie malermäßig ertüchtigt werden.

Das Projekt wird im Rahmen des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014-2022 – Maßnahme M07 (Basisdienstleistungen und Dorferneuerung in ländlichen Gebieten) finanziert.

Das Bauvorhaben wird mit ELER-Mitteln in Höhe von ca. 16 T€ gefördert. Die Gesamtkosten liegen bei ca. 21 T€. Der Differenzbetrag in Höhe von ca. 5 T€ wird durch die Stadt Lauchhammer getragen.

 

 

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Ersatzneubau einer Zuwegung zum Waldstadion in Lauchhammer


In den Jahren 2023 bis 2024 wird der im Norden gelegene Hauptzugang zum Waldstadion Lauchhammer auf der Weinbergstraße erneuert.

Das Waldstadion, als zentraler Teil des Sportzentrums Lauchhammer-Mitte, mit dem Sauna- und Freizeitbad, dem Kunstrasenplatz und dem Allwetterplatz, ist bislang über eine Brücke erreichbar.

 Bei den regelmäßigen Brückenprüfungen im Auftrag der Stadt Lauchhammer wurden bereits in den vergangenen Jahren Mängel, insbesondere Korrosionsschäden an den Stahlträgern und Ausbrüche am Mauerwerk, aufgrund eindringender Nässe, angezeigt. 

Schlussendlich wurde ein Ersatzneubau aufgrund einer Gefährdung der Tragfähigkeit, zwischenzeitlich wurde die Tonnage auf 16 t begrenzt, seitens der Sachverständigen dringend angeraten.

Die Brücke stellt nicht nur den Hauptzugang zum Waldstadion dar, sondern ist auch für die Einwohner und Gäste der Stadt auch eine wichtige Verbindung zwischen dem Ortsteil Kleinleipisch und der Neustadt I.

Um die Zugänglichkeit, aber vor allem die Befahrbarkeit des Areals zu sichern, wird das vorhandene Bauwerk abgerissen und eine Zuwegung in Dammlage mit entsprechender Verrohrung des Auslaufes für das Regenwasserrückhaltebecken des Sauna- und Freizeitbades Lauchhammer errichtet.

 Das Projekt wird im Rahmen des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014-2022 – Maßnahme M07 (Basisdienstleistungen und Dorferneuerung in ländlichen Gebieten) finanziert.

 Das Bauvorhaben wird mit ELER-Mitteln in Höhe von ca. 240 T€ gefördert. Die Gesamtkosten liegen bei ca. 320 T€. Der Differenzbetrag in Höhe von ca. 80 T€ wird durch die Stadt Lauchhammer getragen.


 

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Sanierung der Brücke über die Schwarze Elster – Knotenpunkt 19. zum „Schwarze Elster Radweg“ und der „Ruhland-Heidetour“


In den Jahren 2022 bis 2024 wird die Brücke über die Schwarze Elster grundhaft instandgesetzt.

 

Im Auftrag der Stadt Lauchhammer wurde 2020 eine Machbarkeitsstudie erarbeitet, um zu klären, in wieweit eine grundhafte Instandsetzung der Brücke über die Schwarze Elster möglich ist. 


In der Machbarkeitsstudie werden deutliche Schäden am Brückenkörper ausgewiesen. Die Schäden sind im Zuge einer Grundinstandsetzung der Brücke jedoch reparabel.

 

Die Sanierung der Brücke ist erforderlich, um die verkehrstechnische Erschließung der Ortslage des bewohnten Gemeindeteils Bärhaus der Stadt Lauchhammer gewährleisten zu können, da Bärhaus lediglich über diese
Brücke von Lauchhammer zu erreichen ist.

 

Über diese Brücke führen die überörtlichen Radwege „Niederlausitzer Bergbautour“ und „Tour Brandenburg“. An der Brücke befindet sich der Knotenpunkt 19. Die Brücke selbst stellt die Verbindung vom Knotenpunkt 19 zum „Schwarze Elster Radweg“ und der „Ruhland-Heidetour“ dar. Bei fehlender Instandsetzung der Brücke wird das überörtliche Radwegenetz an dieser Stelle unterbrochen.

 

Weiterhin wird über diese Brücke die Schweinemastanlage Bärhaus erschlossen. Für den Bestand der Anlage ist die Brücke zwingend erforderlich.

 

Das Projekt wird im Rahmen des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014-2022 – Maßnahme M07 (Basisdienstleistungen und Dorferneuerung) finanziert.

 

Das Bauvorhaben wird mit ELER-Mitteln in Höhe von ca. 200 T€ gefördert. Die Gesamtkosten liegen bei
ca. 450 T€. Der Differenzbetrag in Höhe von ca. 250 T€ wird durch die Stadt Lauchhammer getragen.


 

gefördert durch:
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